Kürzlich konnte im Kanton Zug ein Arzt überführt werden, der sich an Patientinnen aufgeilte. Er schoss Fotos von ihnen, angeblich, um Hautausschläge zu dokumentieren. In Tat und Wahrheit zielte er auf intime Stellen. «Eine Patientin hatte Verdacht geschöpft und sich gemeldet. Wir inspizierten die Praxis und fanden die Nacktbilder in der Krankengeschichte», sagt der Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri. Das Gesundheitsdepartement verwarnte den Arzt. Und drohte, ihm im Wiederholungsfall die Berufsausübungsbewilligung zu entziehen.

Laut dem Basler Psychiater Werner Tschan, der sich seit Jahren mit dem Thema beschäftigt, kommt es in der Schweiz jährlich zu etwa 14'000 sexuellen Übergriffen durch Ärzte. Untersuchungen zeigen laut Tschan, dass vier Prozent der Ärzte zugeben, sexuelle Kontakte mit Patientinnen gehabt zu haben.

Nur ein Bruchteil der Täter wird bestraft. Das bestätigt auch die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie. In einem offenen Brief, den sie im Jahr 2003 an die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) richtete, steht: «Wir fürchten, dass über kurz oder lang in der Öffentlichkeit bekannt wird, wie grosszügig die Ärzteschaft Verstösse in den eigenen Reihen übersieht.» Und weiter: «Kantonale Ärztegesellschaften lassen sich selbst in bestens dokumentierten Fällen nicht dazu bewegen, gegen fehlbare Ärzte vorzugehen.»

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«Es tat weh, ich schämte mich»
Damit soll bald Schluss sein. Ärzte rund um Psychiater Tschan wollen dem Machtmissbrauch einen Riegel schieben. Sie fordern in einem 130 Seiten starken Papier die 200 Mitglieder zählende Ärztekammer auf, mit Sextätern in den eigenen Reihen aufzuräumen. Mitte Mai befindet das höchste FMH-Gremium über den Antrag, der dem Beobachter in Auszügen vorliegt.

So soll die FMH eine Beratungsstelle für Ärzte schaffen, die Patienten sexuell belästigt haben und selbst Hilfe brauchen. «Diese Ärzte müssten sich behandeln lassen wie etwa Alkoholkranke auch», sagt Tschan. Kosten der fünfjährigen Pilotphase: 175'000 Franken. FMH-Sprecher Reto Steiner will zum Inhalt des Antrags nicht konkret Stellung nehmen. «Ich kann dem Entscheid der Ärztekammer nicht vorgreifen.» Allerdings sei es nicht sicher, ob Ärzte von diesem Angebot Gebrauch machten.

Die Forderungen der Arbeitsgruppe an die FMH gehen noch weiter. Die FMH müsse ein Register erstellen, in dem Ärzte erfasst werden, deren Berufszulassung bereits einmal wegen sexueller Handlungen eingeschränkt wurde. Dies diene der Patientensicherheit, sagt Psychiater Tschan. «Die Aufsichtsbehörden eines Kantons sind nach wie vor nicht im Bild, wenn ein Arzt in einem anderen Kanton ein Sexualdelikt verübt hat.»

Solche Massnahmen sind längst fällig. Täter kommen oft ungeschoren davon, weil betroffene Frauen sie weder anzeigen noch den Behörden melden. Aus Angst, Scham oder weil sie gehört haben, dass fehlbare Ärzte ohnehin nicht bestraft werden – wie in folgenden Fällen:

  • Susanne Meier*, 28, aus Luzern lag am 10. Oktober 2004 mit BH und Slip bekleidet im Sprechzimmer ihres Arztes. Dieser habe sich plötzlich über sie gebeugt und ihr an die Brüste gefasst. «Dann gab er mir einen Klaps auf den Po und sagte: ‹Hatten Sie überhaupt schon einmal einen richtigen Orgasmus? Wenn nicht, kann ich Ihnen den schon besorgen.›» Sie habe sich angezogen und das Sprechzimmer verlassen.
  • Daniela Heinzelmann, 35, aus Basel war vor zwei Jahren bei der Stellvertretung ihres Gynäkologen, um sich über eine neue Pille zu informieren. «Als wir uns verabschiedeten, hob er plötzlich mein T-Shirt und das Top darunter hoch und untersuchte meine Brüste.» Sie sei wie hypnotisiert dagestanden, sagt Heinzelmann.
  • Rahel Meier aus dem Raum Zürich war 16 Jahre alt, als sie im Mai 1999 wegen Unterleibsschmerzen den Arzt aufsuchte. Das Mädchen musste sich vollständig ausziehen und hinlegen. «Der Arzt sagte plötzlich, ich hätte einen schönen Körper. Er beneide meinen Freund. Dann berührte er meine Oberschenkel.» Rahel versuchte, sich zu wehren, sagte, dass es ihr nicht wohl sei. Das sei ganz normal bei dieser Art von Untersuchung, habe er gesagt, besonders wenn man noch nie Sex gehabt habe. Sie solle sich entspannen und die Berührungen geniessen. «Dann führte er einen Finger in meine Vagina ein, mit der anderen Hand berührte er meine Brüste. Es tat weh, ich schämte mich, fühlte mich ausgeliefert und hatte Angst, dass die Arztgehilfin reinkommt.» Es gehe ihr noch heute schlecht, wenn sie an den Vorfall denke. Lange habe sie sich niemandem anvertraut, auch den Eltern nicht. «Ich sagte mir, andere Mädchen werden vergewaltigt, das ist viel schlimmer.» Sie bekomme Angst, wenn sie im Bett liege und jemand daneben stehe. Beim Sex mit ihrem Freund habe sie Mühe, sich zu entspannen: «Ich muss mir bewusst machen, dass das alles in Ordnung ist.» Und: «Ich könnte nie mehr zu einem männlichen Arzt gehen.»

Die Schuld nicht bei sich suchen
Meist bahnt sich ein Missbrauch über längere Zeit an. Die Täter in Weiss steuern die Untersuchung zuerst in eine Richtung, in der ein Übergriff beginnen kann. Im Fall von Rahel ging der Arzt besonders perfide vor: Er war gleichzeitig der Psychiater ihrer Mutter und verwickelte sie in ein Gespräch über die Probleme zu Hause. «Ich lag ja schon nackt vor ihm und fühlte mich zusätzlich in eine schwache Position gedrängt», sagt die heute 22-Jährige.

Geht einer zu weit, merken das die Opfer meist sofort instinktiv. «Gefühle täuschen selten. Patientinnen sollten nicht die Schuld bei sich suchen», sagt der Zuger Kantonsarzt Hauri. Er rät, zweideutige Bemerkungen sofort zurückzuweisen. «Vorsätzlich handelnde Ärzte picken sich Patientinnen heraus, die unsicher reagieren, sich manipulieren lassen und lüsterne Blicke tolerieren.» Es stehe einem auch jederzeit zu, eine Behandlung abzubrechen und das Sprechzimmer zu verlassen.

Auch wenn eine Frau aufreizend angezogen ist oder den Arzt gar «anmacht»: Der Arzt hat immer noch die Verantwortung, abweisend darauf zu reagieren. «Sonst begeht er einen Verrat an seinem therapeutischen Auftrag», sagt Psychiater Werner Tschan.

*Namen der Patientinnen geändert

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