Knebelvertrag für mehr Sichtbarkeit auf Google
Ein Kleinunternehmer schliesst ein Probeabo ab – und sitzt kurz darauf auf einem mehrjährigen Vertrag. Er hätte sich wehren können.
Veröffentlicht am 20. März 2023 - 15:08 Uhr,
aktualisiert am 3. April 2023 - 08:00 Uhr
Das Angebot klang verlockend. Die First Connect AG versprach dem Inhaber einer Massagepraxis, sein Geschäft auf Google sichtbarer zu machen und so für mehr Kundschaft zu sorgen. Warum nicht? Max Rossi (Name geändert) stimmte einem Probeabo zu.
Dann kam das erste Kind zur Welt, drei Monate zu früh. Rossi vergass, das Probeabo rechtzeitig zu kündigen. Schon flatterte eine Rechnung über 3442 Franken ins Haus: für einen Dreijahresvertrag mit der First Connect AG.
Eine Firma auf Google sichtbarer zu machen, ist keine Hexerei. Mit einer Suchmaschinenoptimierung braucht es ein paar Klicks, schon landet man in den oberen Plätzen einer Anfrage. Rossi hätte das auch selber einrichten und sich das Geld sparen können.
Er versuchte, aus dem Vertrag herauszukommen. Doch die First Connect AG drohte rechtliche Schritte an. «Ich hatte damals keine Rechtsschutzversicherung fürs Geschäft, aber eine Familie zu ernähren.» Also lenkte er ein und zahlte den Betrag in Raten ab.
«Schade, dass er nicht hart geblieben ist», sagt Beobachter-Expertin Nicole Müller. Das Probeabo konnte nur zum Dreijahresvertrag werden, wenn das so abgemacht war – und das hätte der Anbieter nachweisen müssen. Etwa mit einer Tonaufnahme. Doch nun ist es zu spät: Mit der Zahlung hat Rossi den Vertrag anerkannt.
Verdacht auf Netzwerk
Laut der First Connect AG hat Rossi den Vertragsbedingungen mündlich zugestimmt, die Optimierungen seien stets professionell vorgenommen worden. «Herr Rossi hat unser Angebot angenommen: Die Aufschaltgebühr von 490 Franken und das dritte Vertragsjahr können gestrichen werden. Die Jahresgebühren konnte er uns in Raten abzahlen.»
Dieser Artikel wurde abgeändert. In einer ersten Version konnte der Eindruck entstehen, dass die Panther Communications AG und die Plus Online GmbH ähnlich vorgehen wie die First Connect AG. Dies ist nicht korrekt. Deshalb haben wir diese Passage gelöscht.