Das Urteil von Expertinnen des Gleichstellungsgesetzes fällt klar aus: «Jegliche sexuelle Belästigung ist rechtswidrig; es gibt keine sexuelle Belästigung, die zulässig wäre», sagt Susy Stauber-Moser, Vorsitzende der Zürcher Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen. «Wer etwas anderes behauptet, kennt das Gesetz nicht.» Zum gleichen Befund kommt auch Regula Kägi-Diener, Präsidentin der Juristinnen Schweiz und Universitätsdozentin: «Sexuelle Belästigung ist – unabhängig der Schwere – immer rechtswidrig und stellt eine Persönlichkeitsverletzung dar.»

Partnerinhalte
 
 
 
 

Das Justizdepartement des Kantons Luzern ist anderer Ansicht. In einer Untersuchung zu Vorwürfen der sexuellen Belästigung durch den Horwer Gemeinderat und Sozialvorsteher Ferdi Hermann hat es das Verfahren im Mai mit der Begründung eingestellt, dass in bestimmten Fällen eine sexuelle Belästigung zwar «als erwiesen gelten müsse», diese Belästigungen aber nicht rechtswidrig seien. Eine zulässige sexuelle Belästigung? Das gibt es nicht, sagen die Expertinnen. «Dann sage ich halt: Das gibt es», antwortet Beat Hensler, Sekretär des Luzerner Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartements. Allerdings ohne weiteren Kommentar: «Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes erläutern wir diesen Punkt nicht weiter, obwohl wir wissen, dass die Sache interpretationsbedürftig ist», blockt er Nachfragen ab.

Interpretationen lässt das Gesetz aber kaum zu: «Diskriminierend ist jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechterzugehörigkeit, das die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz beeinträchtigt», lautet Artikel 4 des Gleichstellungsgesetzes. Und die Hürde für sexuelle Belästigung ist im Gesetz nieder gehalten; bereits Bemerkungen und Anzüglichkeiten können als Belästigung gewertet werden, erst recht unerwünschte Berührungen. Genau das jedoch mache der Horwer Sozialvorsteher, berichten verschiedene Personen aus der Gemeindeverwaltung übereinstimmend. Er streiche den Frauen über das Haar, berühre sie an Armen, am Hals – selbst dann, wenn ihm unmissverständlich klar gemacht worden sei, dass das absolut unerwünscht sei. Das alles sei ein offenes Geheimnis in Horw. «Ich wurde beim Stellenantritt von einer Kollegin ausdrücklich davor gewarnt, dass Hermann ‹ein Grapscher› sei», sagt eine Frau. Andere Frauen achteten darauf, nie mit dem Sozialvorsteher allein in einem Büro zu sein oder bei Betriebs- oder Dorffesten nicht in seiner Nähe zu sitzen.

Der Täter sieht sich als Opfer

Ferdi Hermann kann die Aufregung nicht verstehen und weist alle Vorwürfe vehement von sich. «Ich wüsste nicht, wer sich wegen mir belästigt gefühlt haben sollte – und durch was», sagt er. Er habe nie etwas Rechtswidriges gemacht, und er habe auch keine Ahnung, was die laut Justizdepartement «erwiesenen Belästigungen» sein sollten. «Wissen Sie, ein Schulterklopfen kann ja bereits als sexuelle Belästigung gelten», sucht er nach Erklärungen. «Das machen ja alle einmal.» Und sein Ruf im Gemeindehaus? Was über ihn erzählt werde, sei «schlicht nicht wahr», sagt Hermann. Vielmehr, findet er, sei die ganze Angelegenheit eine Kampagne, um ihn aus dem Amt zu hebeln. Wer ein solches Interesse haben könnte, will er allerdings nicht sagen.

Auch Gemeindepräsident und Parteikollege Alex Haggenmüller nimmt die Frauenstimmen aus der Gemeindeverwaltung nicht weiter ernst. «Für uns ist der Fall mit der Einstellung des Verfahrens abgeschlossen», sagt er. Der Gemeinderat – Hermanns Partei, die CVP, verfügt mit drei von fünf Sitzen über die Mehrheit – setzt vielmehr darauf, die Krise auszusitzen und hat sich selbst mit einer «Schweigepflicht» belegt. «Ich darf nichts sagen», sagt der Gemeindepräsident. Und Ferdi Hermann erklärt: «Das Verfahren musste eingestellt werden, weil nichts gegen mich vorliegt. Es gibt nichts weiter zu sagen.»

Ausser vielleicht noch das: In der Untersuchung des Justizdepartements wurden noch drei weitere Belästigungsvorwürfegegen Hermann erwähnt. In einem Punkt stand Aussage gegen Aussage, was im Zweifelsfall für den beschuldigten Sozialvorsteher ausgelegt worden ist. Zwei weitere Vorkommnisse wurden wegen Verjährung nicht näher beurteilt. Für die Präsidentin der Juristinnen Schweiz ist das nicht nachvollziehbar. «Die separate Beurteilung einzelner Vorkommnisse führt zu einem schiefen Bild. Es ist meines Erachtens nicht sachgerecht, wenn gewisse Vorkommnisse wegen angeblicher Verjährung für die Beurteilung aktueller Fälle nicht betrachtet werden», sagt Regula Kägi-Diener. Dies alles deute auf einen «typischen Fall der Bagatellisierung von sexueller Belästigung» hin – was leider noch immer viel zu häufig vorkomme.