Italien klagt Schweizer Verkehrssünder ein
Italien will härter gegen Verkehrsdelinquenten aus der Schweiz vorgehen. Noch ist unklar, ob es bei einer blossen Drohung bleibt.
Veröffentlicht am 12. Februar 2018 - 17:11 Uhr,
aktualisiert am 13. Februar 2018 - 16:37 Uhr
«Vor bezeichnetem illustren Herr Friedensrichter von Ancona erscheinen muss Mia Meier* am 9. 4. 2018», steht im Schreiben der italienischen Anwaltskanzlei, rechtshilfeweise zugestellt vom Solothurner Richteramt Dorneck-Thierstein. Eine Vorladung zu einer Gerichtsverhandlung oder ein schlechter Witz?
Meier hatte in Italien tatsächlich kurz unerlaubt parkiert. Auf den Zahlungsaufforderungen des Inkassobüros Nivi Credit waren Automarke und Kennzeichen korrekt vermerkt. Meier hat nie darauf reagiert.
Ein Fehler, sagt TCS-Rechtsschutz-Experte Paolo Ferrazzini. Meier hätte sofort bezahlen müssen. Teils seien die Adressaten solcher Rechnungen aber gar nie in Italien gewesen. Diese können fristgerecht schriftlich und auf Italienisch beim zuständigen Präfekten Einspruch erheben – das ist vorteilhafter als beim Friedensrichter.
Doch für solche Überlegungen ist es zu spät, Meier muss die Vorladung durchaus ernst nehmen. Das Dokument ist eine formelle Klageschrift an den italienischen Friedensrichter. Und dieser kann, auch wenn die Beklagte nicht zur Verhandlung erscheint, ein in Italien vollstreckbares Urteil erlassen. Das bestätigt das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung. Anwendbar ist italienisches Recht.
Damit Meier zur Zahlung gezwungen werden kann, müssen die Italiener den Entscheid zunächst in der Schweiz anerkennen und für vollstreckbar erklären lassen – und dafür die Gerichtskosten vorschiessen. Weder der Beobachter, noch der TCS oder andere Stellen kennen einen Fall, in dem bereits eine solche Gerichtsverhandlung stattgefunden hat. Diese Vorladungen sind ein neues Phänomen.
Die beiden Friedensrichter konnte der Beobachter telefonisch nicht erreichen. Das Schweizer Gericht muss den Inhalt des Schreibens nicht prüfen, sondern schickt es einfach weiter.
Mia Meier muss nun entscheiden: Entweder sie reagiert nicht, reist nie mehr nach Italien und hofft, dass die Gegenseite den Entscheid nicht für vollstreckbar erklären lässt. Damit riskiert sie, neben der Busse hohe Inkasso- und Gerichtskosten bezahlen zu müssen. Oder aber Meier engagiert einen italienischen Anwalt, der mit der dortigen Anwaltskanzlei verhandelt oder vor dem Friedensrichter erscheint. Diese Variante ist teurer, aber sicherer.
1 Kommentar
habe auch eine entsprechende vorladung vor drei jahren erhalten. angeblich eine parkbusse aus dem jahr 2012 (8 jahre her). nun hat mich ein ch anwalt im auftrag von nivi betrieben. habe natuerlich rechtsvorschlag gemacht. aktuell hat dieser das gesuch fuer definive rechtsoeffnung gestellt. ist nun sache fuer meine anwaelte. bin gespannt wies ausgeht und halte euch auf dem laufenden.