Wie hart sollen Sünder bestraft werden?
Autofahrer, die im Stau keine Rettungsgasse bilden, sollen künftig bestraft werden. Uneinig ist man sich aber noch über die Art der Sanktionen.
Veröffentlicht am 9. April 2018 - 09:54 Uhr
Durch diese Gasse müsste sie kommen können. Doch da haben sich gerade mehrere Autos so im Stau eingereiht, dass für die Ambulanz kein Durchkommen ist. Diese Situation filmten Rettungskräfte vergangenen Dezember auf der A4 Richtung Luzern – und sie ist kein Einzelfall. «Man muss schon fast sagen: Es ist heute die Ausnahme, wenn die Leute korrekt reagieren», kritisierte Rettungssanitäter Lars Egger in der SonntagsZeitung.
Korrekt hiesse: die Autos auf der linken Spur weichen nach links aus, jene auf der mittleren und der rechten Spur nach rechts. So gelangen die Einsatzkräfte schnellstmöglich an den Unfallort und die Strasse ist baldmöglichst nicht mehr blockiert.
Dass Handlungsbedarf besteht, sieht man auch beim Bundesamt für Strassen (Astra). Es erarbeitet deshalb derzeit eine neue Regelung. Autofahrer, die in einen Stau geraten, sollen stets eine Rettungsgasse zu bilden haben – und nicht nur wie bisher dann die Strasse freigeben müssen, wenn sich Ambulanz, Polizei oder Feuerwehr mit Sirene ankündigen. Wie das Vergehen sanktioniert werden soll, ist laut Astra aber noch offen.
Auch erste Vorschläge aus der Politik zeigen in diesem Punkt noch keine Klarheit. Reichen Bussen in Höhe von 50 bis 200 Franken? Oder soll man abwarten, ob sich mit dem neuen Gesetz die Situation nicht schon ohne Strafe genug verbessert? In welche Richtung es gehen könnte, zeigt ein Blick über die Landesgrenze. Wer in Deutschland bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet, musste bis anhin 20 Euro zahlen. Vergangenen Herbst wurden die Strafen allerdings drastisch verschärft: mindestens 200 Euro Busse, im schwersten Fall zudem ein Monat Fahrverbot.
Beobachter-Strassenverkehrsexperte Daniel Leiser fordert ebenfalls Sanktionen. Er würde die «Unterlassung der Bildung einer Rettungsgasse» gleich in das Strassenverkehrsgesetz aufnehmen oder zumindest als Übertretung bestrafen: «Somit gäbe es keine lächerliche Ordnungsbusse, sondern eine Strafe nach freiem Ermessen der Strafbehörden von 1 bis 10'000 Franken – je nach Verschulden des Lenkers.» Wer fahrlässig einem Rettungswagen den Weg versperren würde, hätte so mit einer Busse von mehreren hundert Franken zu rechnen. «Polizei und Sanität wollen Menschenleben retten. Da fände ich das eine angemessene Sanktion», so Leiser.