Was, wenn unser Sohn Sex hat?
Frage: Die Freundin unseres 16-jährigen Sohns ist erst 14. Wenn sie zu Besuch ist, verschwinden beide in seinem Zimmer. Macht er sich oder wir uns strafbar?
aktualisiert am 13. August 2018 - 16:54 Uhr
Nein, weder Sie noch Ihr Sohn machen sich strafbar. Generell werden Jugendliche zwar erst mit 16 sexuell mündig. Gemäss dem Gesetzgeber sind sie ab diesem Alter reif genug , um selbständig über ihre sexuellen Kontakte zu entscheiden. Die 14-jährige Freundin ist also noch im sogenannten Schutzalter.
Der sexuelle Kontakt zwischen den beiden jungen Verliebten ist aber dennoch nicht strafbar, weil beide einverstanden sind und der Altersunterschied drei Jahre nicht übersteigt. Wäre Ihr Sohn 18, würde er sich dagegen strafbar machen. Die Praxis der Behörden zeigt aber auch da, dass sie bei sehr grosser Zuneigung und bei Tätern unter 20 Jahren meist von einer Strafverfolgung absehen.
Als Eltern haben Sie jedoch die Erziehungsverantwortung und könnten den Besuch der Freundin verbieten. Dies ist in der Regel aber eher kontraproduktiv. Besser sind Gespräche und Informationen zur Verhütung.
Befinden sich Jugendliche in der Pubertät, wollen sie neue Erfahrungen machen. Die eigene Selbständigkeit, die erste Liebe oder das Ausgehen mit anderen Kollegen gehören zu den Themen, die Eltern verunsichern können. Beobachter-Mitglieder erhalten Ratschläge von kompetenten Fachleuten, was sie in dieser Lebensphase der Kinder erwartet.