Frage: Manchmal gehe ich über einen privaten Rasen, zur Abkürzung. Nun zeigte mich der Eigentümer wegen Hausfriedensbruch an. Was gilt denn alles als «Haus»?

Beim Hausfriedensbruch ist das «Haus» mehr als ein Haus. Auch wenn Sie einen Platz, einen Hof oder Garten unbefugterweise betreten, der unmittelbar zu einem Haus gehört, kann das Hausfriedensbruch sein. Vorausgesetzt wird, dass das Areal erkennbar, aber nicht notwendigerweise lückenlos, umfriedet ist. Die Fläche muss also durch einen Zaun, eine Hecke oder dergleichen abgegrenzt sein.

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Auch eine Wohnung geniesst den Schutz des Hausfriedensbruchs, ebenso ein Restaurant, ein Einkaufsladen, ein Wohnwagen oder eine Segeljacht. Sogar eine öffentliche Parkgarage wurde vom Bundesgericht als geschützter Raum beurteilt, nicht aber gewöhnliche Autos oder offene Schiffe. Vielleicht haben Sie ja Glück, und der Geschädigte zieht den Strafantrag nach Ihrer Entschuldigung zurück. Oder Sie kommen davon, weil Sie annahmen, den Eigner störe es nicht, wenn Sie über seinen Boden gehen. Die Staatsanwaltschaft müsste Ihnen nämlich das Gegenteil nachweisen.