Im Haftpflichtfall kann es entlastend wirken, wenn eine reitende oder ein Pferd führende Person gründlich ausgebildet wurde. Also unbedingt bei einem professionellen Reitlehrer Reitstunden nehmen.


Eltern von Kindern, die Pferde pflegen oder reiten, sind in die Verantwortung eingebunden. Der Hinweis, man sei als Vater oder als Mutter nicht reitkundig, entlastet die Eltern bei einem Fehlverhalten des Kindes nicht von ihrer persönlichen Haftpflicht.


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Private Haftpflichtversicherungen sind für Pferdehalter und Reiter zwar nicht vorgeschrieben, aber in Anbetracht des möglichen Schadenspotenzials ein Muss.


Vergewissern Sie sich, ob das «Pferderisiko» in Ihrer Haftpflichtpolice inbegriffen oder ob eine Zusatzvereinbarung nötig ist. Schäden an geliehenen oder vorübergehend betreuten, fremden Pferden sind in der Regel nicht gedeckt. Ebenso wenig Schäden aus der Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen.


Kinder, die nicht mehr zu Hause wohnen und erwerbstätig sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr durch Papas Police. Sie müssen eine eigene Haftpflichtversicherung abschliessen.


Aufgepasst: Auch wer nur verhältnismässig kurzfristig in den Ferien oder über das Wochenende ein Tier beaufsichtigt, kann als dessen Halter betrachtet und im Schadensfall zur Verantwortung gezogen werden.

Buchtipp

Beobachter-Ratgeber «Wer haftet?», Fr. 29.80

dreieck_rot.gifDieses Buch ist im Beobachter-Buchshop erhältlich.