Längere Garantie – gute Idee?
Zum neu gekauften Gerät gehört eine Garantie von zwei Jahren. Heute lässt sich diese Frist meist noch verlängern. Nicht immer ist das ein echter Vorteil für den Kunden.
Veröffentlicht am 26. März 2010 - 13:44 Uhr
Viele Konsumenten fürchten, nach Ablauf der Garantiefrist für teure Reparaturen zahlen zu müssen. Das wissen Händler und Hersteller – und haben eine Einnahmequelle entdeckt: Sie bieten für alles Mögliche Garantieverlängerungen an. Diese haben für den Kunden grundsätzlich einen Vorteil: Die Anbieter haften auch nach Ablauf der normalen Garantiezeit für Mängel, die man bei der Prüfung nach dem Kauf nicht hat feststellen können. Der Nachteil ist: Nicht immer decken diese Zusatzgarantien alles ab.
Das böse Erwachen kommt, wenn man etwa trotz Garantieverlängerung nach vier Jahren für den Transport des Flachbildfernsehers selbst aufkommen muss oder Softwarefehler beim PC von der Garantie ausgeschlossen sind (Tabelle unten). Bis dann hat man unter Umständen bereits mehr für die Garantieverlängerung bezahlt, als die Reparatur gekostet hätte. Das Kleingedruckte ist entscheidend, ob eine Garantieverlängerung sinnvoll ist. Bei Kaffeemaschinen oder Stereoanlagen von geringem Wert ist das eher nicht der Fall.
Ein Preisvergleich lohnt sich
- Eine Garantieverlängerung kann sich lohnen, wenn eine Reparatur vermutlich teurer ist als die Kosten für ein neues Gerät.
- Vergleichen Sie die Preise. Hersteller von Markengeräten bieten oft auch eine Garantieverlängerung an, die günstiger sein kann. Zudem sind Sie nicht auf ein bestimmtes Geschäft angewiesen.
- Prüfen Sie, welche Reparaturen ausgeschlossen sind.
- Müssen Sie das Gerät zur Reparatur bringen oder wird es abgeholt?
- Haben Sie während der Reparatur Anspruch auf ein Ersatzgerät?
- Verlängert sich der Vertrag automatisch? Kündigen Sie dann am besten gleich nach dessen Abschluss, um die Kündigungsfrist nicht zu verpassen.
Reparaturen für Waschmaschinen oder Geschirrspüler sind hingegen teurer und Materialmängel nicht immer sofort ersichtlich. Hier sind Garantieverlängerungen durchaus sinnvoll. Es lohnt sich aber, die normale Garantiedauer abzuwarten. In dieser Zeit sieht man, ob das Produkt störungsanfällig ist.
«Material- und Produktionsschäden zeigen sich in der Regel innerhalb eines Jahres», sagt Rudolf Bolliger vom Fachverband für Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe. Entdeckt man in dieser Zeit einen Mangel, besteht das Risiko, dass weitere auftauchen. Da kann sich eine Garantieverlängerung lohnen. Der Kunde sollte beim Kauf aber abklären, ob diese später teurer ist. Man kann das Geld natürlich auch zur Seite legen. So steht es für eine Reparatur oder ein neues Gerät zur Verfügung.
Firma | Interdiscount | Media Markt | Migros | Fust |
Produkte | sämtliche Geräte | sämtliche Geräte, PCs ausgenommen | alle Migros-Geräte ab 150 CHF | Elektrogeräte, Unterhaltungs-Elektronik, PCs ab 300 CHF |
Verlängerung | 2 Jahre | 5 Jahre | 3 Jahre | bis maximal 10 Jahre |
Kosten-Bandbreite* | 15 bis 110 CHF | 10 bis 160 CHF | 16 bis 233 CHF | 59 bis 499 CHF |
Wasch-Maschine* | 50 CHF** | 30 CHF | 66 CHF | 139 CHF |
Fernseher (42 Zoll)* |
85 CHF*** | 20 CHF | 66 CHF | 279 CHF |
Automatische Vertrags- verlängerung? |
nein | nein | nein | ja, aber kulant, wenn Kunden den Vertrag beenden wollen |
Ausschlüsse | Fehlmanipulationen, Einwirkungen von aussen, Eingriffe in Modifikation, Verkalkung von Kaffeemaschinen, Verschleissteile, Batterien, Akkus, Projektionslampen und Gehäuseteile, Elementarschäden, Feuchtigkeits, Schlag oder Sturzschäden, natürliche Abnutzung, Softwareprobleme | Blitz, Wasser, höhere Gewalt, zweckentfremdete Verwendung, normale Verschleiss-Erscheinungen, unzureichende Belüftung, falsche Netzspannung | normale Abnützung, unsachgemässe Behandlung, Beschädigungen durch Käufer oder Dritte, Bedienungsfehler, Akkus und Verschleissteile über 6 Monate nach Kauf, ausgelaufene Batterien, Softwarefehler, Frost, Blitzschlag oder andere Elementar-Ereignisse, Einbrennschäden bei Plasma-Fernsehgeräten | Eigenverschulden, Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler, unsorgfältige Pflege, Blitz, Wasser, Frost, Transportschäden, Stromunterbruch, Batterien, Akkus, Lampen; Wegkosten, falls Serviceauto nicht hinkommt; nicht von Fust erledigte Arbeiten; Wasch-Maschinen, Kühlgeräte: Folgeschäden ab 600 CHF |
Werden Geräte zu Hause abgeholt? | ja, für Grossgeräte mit Pickup-Option | ja, für Fernseher und Gross-Elektrogeräte | ja, für TV ab 32 Zoll und Haushalt-Grossgeräte; keine Wegkosten bei Vor-Ort-Service | ja, für Grossgeräte (Wasch-Maschinen, Trockner, Tiefkühler, TV ab 37 Zoll); nein für Kleingeräte |
Leihgerät für Dauer der Reparatur? | ja, bei Grossgeräten | ja, für TV ab 32 Zoll und digitale Foto und Videokameras | soweit vorhanden, kostenlos gegen Depotgebühr | soweit vorhanden, in der Regel kostenlos |
Firma | V-Zug**** | Electrolux | Bauknecht | Sony |
Produkte | sämtliche Geräte | sämtliche Geräte | sämtliche Geräte | Fernseher, DVD-Player, Fotoapparate, Videokameras |
Verlängerung | 1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung | 10 Jahre, aber nach dem ersten Jahr kostenlose Kündigung möglich | 10 Jahre | 1 bis 4 Jahre |
Kosten-Bandbreite* | rund 125 CHF | 80 bis 140 CHF | 49 bis 129 CHF | 25 bis 220 CHF |
Wasch-Maschine* | 125 CHF (günstigste Maschine) | 128 CHF | 135 CHF | – |
Fernseher (42 Zoll)* |
– | – | – | 220 CHF |
Automatische Vertrags- verlängerung? |
ja, Kündigungsfrist 2 Monate vor Ablauf der Vertragsperiode | nein, Vertrag läuft nach 10 Jahren aus; Kündigung ist immer möglich | ja, 1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung | nein |
Ausschlüsse | Schäden durch äussere Einflüsse, höhere Gewalt und Eingriffe Dritter, Reparaturen an äusseren Installationen oder Fundament, Reparaturen infolge Zweckentfremdung oder Überbeanspruchung, Auffrischungs-Arbeiten | Elementar-Ereignisse, bauseitige Installationsmängel, Störung in der Strom und Wasserversorgung, Bedienungsfehler (Fremdkörper in der Maschine, verstopfte Filter, Überschäumung und Verkalkung et cetera) und Eingriffe Dritter; allgemeine Auffrischungs-Arbeiten, Instruktionen neuer Mieter und Fehlmeldungen | Schäden durch äussere Einflüsse wie Wasser und Feuer, mechanische Beschädigungen, unsachgemässe Handhabung oder Installation des Geräts, Verschleissteile wie etwa Batterien und Glühlampen | Abnützungs und Transportschäden, Fremdeingriffe, Änderungen, Säureschäden, unsachgemässe Bedienung und Reinigung, mangelhafte Pflege sowie Verwendung von nicht geeigneten Speichermedien |
Werden Geräte zu Hause abgeholt? | Reparaturen erfolgen praktisch immer vor Ort | Reparaturen erfolgen praktisch immer vor Ort | Reparaturen erfolgen praktisch immer vor Ort | ja, für Fernsehgeräte und bestimmte Spiegelreflex-Kameras |
Leihgerät für Dauer der Reparatur? | Leihgeräte nicht nötig, da Reparaturen vor Ort | ja, wenn keine Reparatur innert nützlicher Frist möglich ist | Ersatzgerät bei einer Reparaturdauer ab 5 Tagen | ja, bei Fernsehgeräten und Spiegelreflex-Kameras |
* | pro Jahr |
** | ohne Abholen 35 Franken |
*** | ohne Abholen 65 Franken |
**** | V-ZUG nennt Garantieverlängerung «Servicevertrag» |