Meine Mutter hat mir ein grauenhaftes Rentier-Pyjama zu Weihnachten geschenkt. Bekomme ich das Geld, wenn ich es zurückgebe?

Wenn Sie Glück haben. Das Gesetz gibt den Kundinnen und Kunden kein allgemeines Rücktrittsrecht. Sie können also nicht darauf beharren, dass der Laden das Pyjama zurücknimmt und Ihnen das Geld gibt. Die meisten Geschäfte erlauben ihrer Kundschaft, gekaufte Kleider innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben. Dann müssen Sie Ihrer Mutter beichten, dass Sie das Pyjama nicht möchten, und sie fragen, ob sie die Kaufquittung 11 Fragen und Antworten Was soll man mit Quittungen machen? noch hat. Bei Online-Käufen kommt es auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Shops an. Viele sind aber kulant.

Vorsicht: Wenn Mama im Ausverkauf oder am Black Friday geshoppt hat, kann es sein, dass eine Rückgabe ausgeschlossen ist. Und Artikel wie Smartphones, Laptops oder elektrische Zahnbürsten können oft gar nicht eingetauscht werden. Und: Öffnen Sie Originalpackungen nicht, und lassen Sie das Etikett an den Kleidern – sonst kann man das Ding vielleicht nicht mehr zurückgeben, weil es in den AGB so steht.

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Mein Freund hat mir endlich eine elektrische Wärmedecke geschenkt. Nun wird sie nicht warm, meine Füsse bleiben kalt. Kann ich Ersatz fordern?

Auch hier kommt es auf die AGB an. Wenn darin nichts steht zur Garantie, gilt das Gesetz. Dann haftet die Verkäuferin dafür, dass eine Sache den allgemeinen Qualitätsansprüchen genügt und funktioniert. Und wenn es beim Bestellen ausdrücklich heisst, dass die Decke verlässlich auf 40 Grad hochheizt, ist das eine zugesicherte Eigenschaft, die ebenfalls erfüllt werden muss. Wenn nicht, gilt die Kaufsache als mangelhaft (siehe Merkblatt unten). Das Geld bekommt man aber nur zurück, wenn der Mangel erheblich ist, also wenn Ihre Wärmedecke viel zu heiss wird oder kalt bleibt. Wärmt die Decke jedoch statt auf 40 nur auf 30 Grad, so ist die Sache brauchbar. In diesem Fall können Sie nur eine Reduktion des Kaufpreises verlangen. 

Anbieter können in den AGB die Garantie auch komplett ausschliessen. Dann sieht es nicht gut aus für Ihre Füsse. Nachfragen lohnt sich trotzdem. In den AGB kann aber auch stehen, dass defekte Gegenstände nur repariert, aber nie ersetzt werden. 

Auf jeden Fall müssen Sie möglichst schnell beweisen, dass die Wärmedecke einen Mangel hat. Warten Sie also nicht, und fragen Sie Ihren Freund nach der Verpackung und der Kaufquittung.

Ich bin Koch und meine Oma hat mir ein Messerset gekauft. Es ist einwandfrei, gefällt mir aber überhaupt nicht. Was mache ich nur damit?

Das Messerset gehört Ihnen, Sie können damit tun und lassen, was Sie wollen. Aber mal ehrlich: Auch wenn Sie die Schenkerin nicht brüskieren wollen, wird das Messerset zum Schrankhüter – das wäre doch auch schade. Warum diesen Gegenständen nicht eine Chance auf ein zweites Leben geben? Bei jemandem, der sich darüber freut? Verschenken können Sie auch online, etwa über Ricardo.ch oder Tutti.ch. Oder über die Aktion «2 × Weihnachten»: Sie arbeitet mit der Post zusammen und befördert kostenlos Pakete mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln an das Rote Kreuz.

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Merkblatt «Garantie beim Kauf»

Müssen sich Privatpersonen ebenfalls an die gesetzlichen Vorschriften für die Garantie halten wie gewerbsmässige Verkäufer? Im Merkblatt «Garantie beim Kauf» erfahren Beobachter-Mitglieder mehr.

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Julia Gubler, Redaktorin
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