Gutschrift oder Bargeld?
Frage: Ich habe jemandem eine Jacke geschenkt. Kurz darauf fransten die Ränder aus, weshalb ich die Jacke wieder zurückbringen möchte. Muss ich vom Geschäft eine Gutschrift akzeptieren oder erhalte ich das Geld zurück?
aktualisiert am 20. Dezember 2021 - 17:43 Uhr
Ja, Sie haben das Recht, Bargeld zu verlangen. Da Sie beim Kauf keine speziellen Garantiebestimmungen vereinbarten, gilt das Gesetz. Es sieht vor, dass Sie als Käufer bei Mängeln die Wahl haben, Ersatz zu fordern oder das Geld zurückzuverlangen. Bei geringfügigen Mängeln kann auch eine Reparatur in Frage kommen . Wenn das Geschäft in Ihrem Fall keine gleichwertige Jacke als Ersatz anbieten kann, muss es Ihnen den Kaufpreis in bar zurückerstatten.
Achtung: Von diesen gesetzlichen Bestimmungen kann ein Anbieter abweichen. So kann er zum Beispiel festlegen, dass er bei einem Mangel nur Ersatz gewährt. Sobald man als Kunde beim Kauf solch einschränkende Garantiebestimmungen des Geschäfts akzeptiert hat, haben diese Vorrang vor dem Gesetz. Deshalb ist es nützlich, sich vor dem Kauf auch die Garantieleistungen anzusehen, um mit dem Geschäft eine kundenfreundlichere Garantie aushandeln zu können.
Stellen Sie fest, dass ein gekaufter Gegenstand mangelhaft ist, müssen Sie als Konsument prüfen, welche Rechte Sie haben. Mehr dazu sowie zu Garantiefristen lesen Sie als Beobachter-Mitglied im Merkblatt «Garantie (Gewährleistung)». Mit dem Musterbrief «Mängelrüge» können Sie überdies ganz bequem Ihre Forderung um Ersatz an den Verkäufer stellen.
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