Kinder allein im Urlaub?
Frage: Unser Sohn will mit einem Freund eine Töfflitour ins Tessin machen. Stimmt es, dass wir unsere elterliche Sorgfaltspflicht verletzen, wenn wir ihn gehen lassen?
aktualisiert am 26. Juli 2017 - 11:58 Uhr
Nein, das stimmt nicht. Ihre elterliche Sorgepflicht würden Sie bloss verletzen, wenn Sie Ihren Sohn ans andere Ende der Welt reisen lassen würden, wo er ganz auf sich allein gestellt wäre und keine Chance bestünde, dass er innert nützlicher Frist mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann; im Tessin ist dies normalerweise kein Problem.
15-jährige Teenager sind in der Regel in der Lage, selber zu wissen, was sich gehört und was nicht.
Anders ist das bei kleineren Kindern: Diese dürfen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt sein, weil sie in vielen Belangen nicht urteilsfähig sind und oft noch nicht wissen, was man soll und muss - und was man nicht darf. Die elterliche Betreuungs- und Erziehungspflicht ist eng an die Reife und die Selbständigkeit eines Kindes gekoppelt.
Befinden sich Jugendliche in der Pubertät, wollen sie neue Erfahrungen machen. Die eigene Selbständigkeit, die erste Liebe oder das Ausgehen mit anderen Kollegen gehören zu den Themen, die Eltern verunsichern können. Beobachter-Mitglieder erhalten Ratschläge von kompetenten Fachleuten, was sie in dieser Lebensphase der Kinder erwartet.