«Recht + Freiheit»: Recht aufdringlicher Verleger
Der Herausgeber der Zeitschrift «Recht + Freiheit» greift bei der Anwerbung neuer Leserschaft zu rauen Methoden.
Veröffentlicht am 4. März 2003 - 00:00 Uhr
Beharrlich bedient werden auch Leute, die das rechtslastige Blatt gar nicht wollen.
Monatelang mit der unerwünschten Post belästigt wurde etwa Hans- Ulrich Wanzenried aus Zürich. Die eintrudelnden Hefte schickte er jeweils postwendend zurück. Indlekofer empfand dieses Verhalten als «sehr, sehr merkwürdig»: Wie könne Wanzenried denn wissen, dass er die Zeitschrift nicht wolle, wenn er sie doch gar nicht lese?, fragte der Verleger und schickte dem Zürcher ein weiteres Exemplar zu – wohlwollend als «Geschenk» deklariert.
Nun hatte Wanzenried die Nase voll. «Zum letzten Mal, verschonen Sie mich mit Ihrem Schrott», schrieb er Indlekofer. Dieser reagierte prompt – diesmal in schärferem Ton: «Muss dir mitteilen, der Schrott ist in deinem Grind, besuche dringend einen Psychiater.»
«‹Recht + Freiheit› setzt sich für die freie Meinungsäusserung ein», schreibt Indlekofer, der 1997 wegen Rassendiskriminierung verurteilt wurde, auf der Homepage seiner Zeitschrift. Dieser Grundsatz scheint bei der Akquisition von Neuleserinnen und -lesern nicht zu gelten. Gegenüber dem Beobachter hingegen macht Indlekofer von der Meinungsfreiheit konsequent Gebrauch: Er schweigt.