Sie müssen die Kosten für den Ersatz des verlorenen Schlüssels übernehmen, allerdings nur zum Zeitwert. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass jemand mit dem verlorenen Schlüssel einbrechen könnte, kann der Vermieter auch die Türschlösser auf Ihre Kosten auswechseln lassen. Nur wenn der fehlende Schlüssel nachweislich nicht missbraucht werden kann – etwa weil er in die Kanalisation gefallen ist und nicht angeschrieben war –, kann der Vermieter darauf verzichten. Der Ersatz einer Schliessanlage kann teuer werden. Zum Glück haben Sie eine Haftpflichtversicherung. Auch diese muss nur den Zeitwert des Schlosses ersetzen. Für ein Wohnungstürschloss gilt eine Lebensdauer von 20 Jahren. Wenn das Schloss 10 Jahre alt ist, muss Ihre Versicherung also 50 Prozent der Kosten übernehmen. Den Rest zahlt der Vermieter.

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