Gilt nur beschränkt
Mit eingeschriebenem Brief schickte ich meinem Göttibuben zum Geburtstag 300 Franken. Der Brief ist nicht angekommen. Die Post weigert sich, mir den Geldbetrag zu ersetzen. Haftet sie nicht bei eingeschriebenen Briefen? Basil D.
Veröffentlicht am 10. November 2003 - 11:15 Uhr
Es besteht zwar eine Haftung, doch man muss unterscheiden wofür: Beim normalen eingeschriebenen Brief, dem «Lettre signature» (LSI), haftet die Post laut Geschäftsbedingungen nur dafür, dass sie ihn zustellt und gegen Unterschrift aushändigt. Geht er verloren, ersetzt die Post nur das Porto von fünf Franken.
Möchte man in einem Kuvert Geld schicken, wählt man besser den «Lettre assurance» (LAS), der acht Franken kostet. Doch aufgepasst: Bei Verlust haftet die Post nur bis maximal 500 Franken. Wenn im Kuvert mehr als 1000 Franken sind, schliesst die Post sogar jegliche Haftung aus und zahlt gar nichts.
Ihr Argument: Für Geldsendungen in dieser Höhe sollen andere Transportmittel gewählt werden – entweder die Überweisung auf ein Konto oder die Postanweisung.