Dank moderner Mikroelektronik müssen Hörbehinderte heute nicht auf den akustischen Kontakt mit ihrer Umwelt verzichten. Doch die Hörgeräte und deren Unterhalt sind nicht billig.

Gut, wer im Erwerbsalter auf die Invalidenversicherung zurückgreifen kann. Diese trägt nämlich die Kosten für ein Hörgerät «in einfacher und zweckmässiger Ausführung». Zusätzlich übernimmt sie den Reparaturaufwand und die Batteriekosten bis zu einer Jahrespauschale von 90 Franken für ein einseitiges und 180 Franken für ein beidseitiges Hörgerät.

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Schlechter gestellt ist, wer erst im Pensionsalter ein Hörgerät benötigt. Zwar beteiligt sich auch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) finanziell an der Gerätanschaffung allerdings nur zu 75 Prozent der Nettokosten für ein einseitiges Hörgerät. Und für den Unterhalt sowie für die Batterien müssen Pensionierte selber aufkommen. Grund: Sachleistungen kennt die AHV zwar seit ihrer achten Revision, Unterhalts- und Betriebskosten gehören jedoch nicht dazu.

Die Batteriekosten können je nach Typ oder Beanspruchung des Geräts ins Geld gehen. Wie viel die Batterieversorgung im Durchschnitt pro Monat kostet, ist schwer zu sagen. Heiner Waehry, Bereichsleiter Hilfsmittel beim Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), geht davon aus, dass Fr. 9.50 für ein Ein-Ohr-Gerät ausreichen sollten. Willi Gutknecht von der Ombudsstelle für Hörprobleme beim Bund Schweizerischer Schwerhörigen-Vereine rechnet hingegen mit 12 bis 14 Franken.

Wie dem auch sei: Hörgerätebatterien sind eindeutig billiger geworden, seit die Invalidenversicherung Druck auf die Preise ausgeübt hat. Noch 1999 hatte der Preisüberwacher im Vergleich zu Deutschland Preisdifferenzen von bis zu 200 Prozent festgestellt.

Viele auf Fachhandel angewiesen

Heute ist der Batteriekauf in Deutschland nicht mehr in jedem Fall billiger als in der Schweiz. Innerhalb der beiden Länder gibt es aber nach wie vor grosse Preisunterschiede. So zahlt man bei uns im Fachgeschäft für eine Sechserpackung Batterien der Marke Renata je nach Grösse fast 20 Franken, während Versandhändler für das gleiche Produkt bis zur Hälfte weniger verlangen. Bei Coop ist eine Sechserpackung Renata-Batterien (Grösse 10) für rund 14 Franken zu haben.

Zum Vergleich: Eine Untersuchung der deutschen Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände errechnete zu Beginn dieses Jahres für Deutschland einen Durchschnittspreis von DM 12,96 für sechs Renata-Batterien.

Auch wenn der Fachhandel teurer ist als der Versandhandel, werden viele, vor allem ältere Schwerhörige nach wie vor nicht um die teureren Angebote herumkommen. Denn Geräte und Batterien sind so klein, dass viele der Betroffenen beim Batteriewechsel Hilfe benötigen.

Laut Beat Roggen, Sprecher des Branchenverbands Akustika, ist der höhere Preis der Fachhändler ohne weiteres zu rechtfertigen: «Der Hörgeräteakustiker beschränkt sich meist nicht nur auf den Batteriewechsel, sondern verbindet das Ganze mit weiteren Dienstleistungen wie Geräteüberprüfung oder Putzen.»

Diesem Argument hält Heiner Waehry vom BSV entgegen: «Gemäss dem mit der Hörakustikerbranche ausgehandelten Tarif sind alle Unterhaltsarbeiten im Kaufpreis der Hörgeräte abgegolten. Der Versicherte hat somit jederzeit das Recht, zum Akustiker zu gehen und die entsprechenden Leistungen, wie Service, Reinigung, Nacheinstellungen, einzufordern.»

Dass die Batteriekosten einem AHV-Bezüger unter Umständen Sorgen bereiten könnten, bestreitet Beat Roggen nicht. Umso wichtiger ist es seiner Ansicht nach, dass sich Hörbehinderte frühzeitig untersuchen und mit Hörgeräten ausrüsten lassen «möglichst noch vor dem Übergang ins AHV-Alter». Denn auf Leistungen, die man über die IV bezieht, hat man auch als AHV-Bezüger Anrecht.