Interdiscount: Service zum Ausrasten
Grosser Unmut über den grössten Anbieter von Unterhaltungselektronik: Die Kunden beklagen sich über leere Versprechen, inkompetentes Personal und schlechten Reparaturdienst.
Veröffentlicht am 4. März 2003 - 00:00 Uhr
«Preise zum Ausrasten» versprechen die Anzeigen von Interdiscount. Tatsächlich rasten viele Kunden aus – allerdings wegen des schlechten Service. «Ich habe heute noch eine Wut im Bauch», sagt Verena Baumann aus Biberist. Die 53-jährige Sozialarbeiterin kaufte vor einem Jahr einen Computer bei Interdiscount. Schnell zeigte sich, dass die Software Fehler aufwies. Die Filiale Jegenstorf wollte aber die Garantieleistung nicht erbringen. Erst nach mehreren Reklamationen und wochenlanger Wartezeit erstattete sie Baumann den Betrag für das kaputte Gerät zurück.
Beim Beratungszentrum des Beobachters häufen sich die Beschwerden über Interdiscount, seit Mitte der neunziger Jahre eine Coop-Tochter. Zahlreiche Kunden ärgern sich über das kundenunfreundliche Verhalten des Discounters. «Billige Preise rechtfertigen noch lange keinen lausigen Service», meint Konsumentenschützerin Jacqueline Bachmann. Die Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) wundert sich aber nicht: «Interdiscount hat sich bei uns noch nie durch Kundenfreundlichkeit hervorgetan.» Die Strategie «Billig ohne Service» werde sich aber auf Dauer nicht auszahlen.
Auch mit aggressiver Werbung nicht. Letzten August hiess die Schweizerische Lauterkeitskommission eine Beschwerde der SKS gut und rügte Interdiscount wegen geschlechterdiskriminierender Werbung. Eine leicht bekleidete Frau warb in verführerischer Pose für Computer.
In der Schweiz ist Interdiscount Branchenleader im Unterhaltungselektronikbereich. Letztes Jahr betrug der Umsatz in den 185 Filialen 935 Millionen Franken, knapp sieben Prozent weniger als im Vorjahr. Damit die Umsätze nicht weiter sinken, klotzt Interdiscount in Zeitungen mit Inseraten: «Angebote mit Megarabatt».
Unlauterer Wettbewerb?
Theo Mauerhofer sah eine solche Anzeige für Flachbildschirme in der «Berner Zeitung». «Ich rief am selben Tag an und fragte, ob noch Geräte vorhanden seien.» Die Interdiscount-Filiale Effingerstrasse in Bern teilte ihm mit, dass genau diese Monitore leider nicht eingetroffen seien, jedoch gleichwertige Ersatzgeräte zum selben Preis. Im Geschäft bot man ihm dann aber ein deutlich schlechteres Produkt an.
Interdiscount-Kunde Mauerhofer wunderte sich, da ihm dies innerhalb von kurzer Zeit zum zweiten Mal passierte. «Durch solche Methoden fühle ich mich als Konsument hintergangen.» Urs Wilhelm, Pressesprecher von Interdiscount, sagt dazu: «Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass bei grosser Nachfrage ein Angebot in einer Verkaufsstelle nicht verfügbar ist.» Es sei aber in keiner Weise das Ziel von Interdiscount, die Kundschaft mit Angeboten in die Läden zu locken, die dann nicht verfügbar seien.
«Lockvogelangebote verstossen gegen das Wettbewerbsgesetz», sagt Konsumexpertin Jacqueline Bachmann. Die Betroffenen sollten sich in solchen Fällen direkt bei der Lauterkeitskommission beschweren. «Wenn wirklich keine der angepriesenen Geräte vorrätig sind, liegt eine Täuschung der Kundschaft vor, was als unlauterer Wettbewerb zu werten ist», sagt auch Guido Sutter vom Rechtsdienst des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Eine Verzeigung müssten die Konkurrenz oder Konsumenten und Konsumentenvereinigungen beim zuständigen kantonalen Gericht vornehmen, da das Seco keine Interventionsbefugnis habe.
Anders liegt der Fall bei klaren Gesetzesverstössen gegen die Garantieleistungen. Die Frauenfelderin Corina Gasser hatte mit ihrem bei Interdiscount gekauften Computer nur Ärger. Viermal war der PC in Reparatur – und funktionierte immer noch nicht richtig. Gasser hatte genug und forderte ihr Geld zurück. Statt Bargeld bot man ihr aber nur einen Gutschein an – obwohl die Kunden gemäss Obligationenrecht (Artikel 205) das Recht auf Barrückerstattung haben. Gasser intervenierte und verwies aufs Gesetz: Interdiscount lenkte ein, und sie bekam ihr Geld retour. «Eine Geldrückgabe ist nur bei klaren Mängeln vorgesehen», sagt Pressesprecher Wilhelm.
«Die wollten mich loswerden»
Ähnliches erlebte auch Andres Fleischli aus Bremgarten. Der Fernmeldetechniker kaufte bei Interdiscount in Spreitenbach eine günstige Stereoanlage für seinen kleinen Sohn. «Monatelang war die Anlage in Reparatur. Dann hiess es plötzlich, sie kön-ne gar nicht geflickt werden. Als dann der Filialleiter nur mit einem Gutschein kommen wollte, wurde ich wirklich wütend.»
Interdiscount handhabe das immer so, habe der Filialleiter gesagt. Erst nach einem deutlichen Brief an die Direktion habe ihm Interdiscount das Geld überwiesen, erinnert sich Fleischli. Verärgert ist er insbesondere auch über das unqualifizierte Personal: «Die wollten mich loswerden. Es war ihnen lästig, dass ich technisch mehr auf dem Kasten hatte.»
Auch Oliver Widmer, ETH-Student in Zürich, kennt sich in Technik aus. «Mit meinem Notebook von Interdiscount hatte ich aber nur Probleme.» Fast ein halbes Jahr lang dauerte die Schadensbehebung an seinem Laptop. Interdiscount wollte ihn für den Wertverlust nicht entschädigen. «Dort kaufe ich nie mehr ein», sagt Widmer. «Fachgeschäfte sind zwar teurer, aber man wird viel kompetenter beraten.»
Interdiscount habe im vergangenen Jahr über 150 Schulungstage durchgeführt, kontert Interdiscount-Pressesprecher Wilhelm. «Die kompetente und freundliche Beratung der Kundinnen und Kunden ist für uns ein zentrales Anliegen.»
Dennoch schnitt Interdiscount im Beobachter-Beratungstest vor zwei Jahren am schlechtesten ab: «Der Verkäufer hat keine Ahnung von den Fachbegriffen und erzählt der Kundin Märchen», lautete damals das Fazit.