Neues Gewand
Um Konsumenten besser vor Überschuldung zu schützen, werden Kreditgeber ab 2003 stärker eingeschränkt.
Veröffentlicht am 20. Dezember 2002 - 00:00 Uhr
Lust auf ein neues Auto oder Ferien in der Karibik, aber zu wenig Flüssiges in der Haushaltskasse? «Sofort Bargeld bis 150'000 Franken», locken Kreditinstitute in Kleininseraten mit «günstigen, schnellen und diskreten» Konsumkrediten. Für viele, die sich darauf einlassen, ist das der erste Schritt in die Schuldenfalle – denn jeder geliehene Franken wird mit einem Schuldzins von bis zu 18 Prozent belastet. Laut der Zürcher Fachstelle für Schuldenfragen hat fast die Hälfte der finanziell in Bedrängnis geratenen Haushalte einen Konsumkredit aufgenommen.
Die Schuldenspirale soll nun durchbrochen werden. Das neue Konsumkreditgesetz (KKG), das nächstes Jahr in Kraft tritt, nimmt die Kreditgeber härter an die Kandare. Der Höchstzinssatz für Konsumkredite wird erstmals gesamtschweizerisch auf 15 Prozent festgelegt – auch bei bestehenden Verträgen. Liegt der Zinssatz darüber, muss er herabgesetzt werden.
Ähnlich wie bei den Zigaretten wird auch die Werbung für Konsumkredite reglementiert. Neu müssen die Gesamtkosten des Kredits und der effektive Jahreszins deutlich ersichtlich sein. Zudem haben Konsumenten die Möglichkeit, innert sieben Tagen nach Vertragsabschluss vom Geschäft zurückzutreten.
Auch Leasing neu geregelt
Die grösste Wirkung erhofft sich der Gesetzgeber von der Verpflichtung der Anbieter, die Kreditfähigkeit der Kunden zu prüfen. Was bei seriösen Instituten Usus ist, gilt neu für alle. Künftig erhält nur noch einen Konsumkredit, wer diesen innert 36 Monaten zurückzahlen kann, ohne unters Existenzminimum zu rutschen.
Damit bestehende Schulden bei der Prüfung berücksichtigt werden können, werden alle Kredite der neu geschaffenen Informationsstelle für Konsumkredit gemeldet. Kreditgeber, die die Überprüfung nicht durchführen, verlieren den Kredit – und der Kreditnehmer kann bereits bezahlte Raten zurückfordern.
Das KKG enthält auch neue Bestimmungen zum Leasing. Hier sind die Regeln aber weniger streng als beim Konsumkredit. So muss etwa das geleaste Auto nicht innert 36 Monaten abbezahlt werden können. Und bei der Prüfung der Kreditfähigkeit wird nicht nur das Einkommen, sondern auch das Vermögen berücksichtigt.
Neu dürfen Leasinggeber eine Entschädigung verlangen, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Bisher war das unter Umständen ohne Entgelt möglich, selbst wenn der Vertrag ein solches vorsah. Denn Leasing galt nach Auffassung verschiedener kantonaler Gerichte als Miete – und in diesem Fall ist eine Entschädigung bei vorzeitiger Kündigung verboten.
Immerhin: Bestehende Leasingverträge sind dem neuen KKG nicht unterstellt – eine vorzeitige Kündigung ist nach wie vor ohne Zusatzkosten möglich. Für alle Leasingverträge jedoch gilt neu, dass sie mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende einer dreimonatigen Leasingdauer gekündigt werden können.
Strengere Vorschriften gelten auch für Kredit- und Kundenkarten sowie Überziehungskredite. Auch hier muss die Kreditlimite künftig im Verhältnis zu Einkommen und Vermögen stehen. Was das genau heisst, bleibt jedoch dem Ermessen des Kreditgebers überlassen. So wird es für Schuldnerinnen und Schuldner künftig schwierig, nachzuweisen, dass die Kreditfähigkeitsprüfung unsorgfältig erfolgte.
Die Verkaufsfirmen reagieren gelassen auf die neuen Vorschriften. Möbel Pfister etwa will es den Kunden nicht zumuten, Angaben zu den Vermögensverhältnissen zu machen. «Neu gewähren wir nur noch Kredite, die in vier Raten innert zwölf Monaten zurückzuzahlen sind», erläutert Gianni Dalla Bona, Leiter Verkaufsunterstützung in der Filiale Letzipark. Auf diese Weise kommt das KKG für die Pfister-Card nicht zur Anwendung, denn solche Ratenzahlungen werden von den gesetzlichen Richtlinien nicht erfasst (siehe unten: «Konsumkreditgesetz: Die Ausnahmen»).
Bei der Globus-Plus-Card dagegen führt das KKG zu keinen grossen Änderungen. Man habe die Kreditfähigkeit der Kunden schon immer geprüft, sagt Pressesprecher Ernst Pfenninger. «Neu ist für uns nur die Widerrufsfrist von sieben Tagen sowie die Meldepflicht, wenn die Kreditoption dreimal hintereinander mit einem Saldo von mehr als 3000 Franken beansprucht wird.
Kredite werden auch mit dem neuen KKG keine Geldprobleme lösen. Bei finanziellen Schwierigkeiten ist es sinnvoll, sich an eine Schuldenberatungsstelle, das Sozialamt, eine Budgetberatungsstelle oder die Caritas zu wenden. Nicht zu empfehlen sind kommerzielle Schuldensanierer. Für ihre Dienste verlangen sie oft unverschämte Honorare, die in krassem Missverhältnis zur Leistung stehen. Solche Firmen sanieren vor allem eines: ihre eigene Bilanz.
- Alle Kredite unter 500 und über 80'000 Franken sowie durch ausreichende Vermögenswerte gedeckte Kredite
- Kredite, deren Bezahlung innert drei Monaten oder in nicht mehr als vier Raten innert höchstens zwölf Monaten erfolgen muss. Der häufig vorkommende Verkauf auf Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen, ist also auch künftig ohne Kreditfähigkeitsprüfung erlaubt
- Gelegentliche Kredite von Handwerkern an ihre Kunden oder von Arbeitgebern an Angestellte
- Ausbildungskredite für Studenten
- Hypotheken
- Leasingverträge für Autos, die über 80'000 Franken kosten, sowie Fahrzeuge, die gewerblich oder beruflich gebraucht werden. Landwirte, Vertreter und Taxifahrer sind also nicht dem KKG unterstellt, auch wenn sie vielleicht dessen Schutz bräuchten