Herzlichen Dank für Ihre Hilfe», schreibt Pia Falk auch im Namen ihrer Schwester. «Wir sind froh, dass der 15 Monate dauernde Streit beendet ist.» Dabei wollte sich Falks Schwester eigentlich etwas Gutes tun: Im Herbst 2003 unterschrieb sie bei Schnider’s Möbel in Wangs SG einen Kaufvertrag für eine Polstergruppe. Preis: rund 4500 Franken. Die Angabe der Sitzhöhe des bestellten Objekts: 43 Zentimeter. Tatsächlich waren es – das fand die Kundin beim Nachfragen und Nachmessen im Möbelgeschäft heraus – 47 Zentimeter. Für die kleine Frau eine entscheidende Differenz, da ihre Füsse so nicht mehr auf den Boden reichen würden. Sofort machte Pia Falk im Namen ihrer Schwester und mit Hilfe des Beobachters Mängelrüge. Doch Schnider’s Möbel beharrte auf dem Vertrag. Die Kundin untermauerte ihre Rüge – auf Anraten des Beobachters – mit einer Einschätzung des Möbelfachverbands. Dieser stellte fest, dass mit vier Zentimetern Differenz «die Toleranzgrenze eindeutig überschritten» sei.

Dessen ungeachtet liess die Möbelfirma die Polstergruppe anfertigen und schlug vor, die Polster so abzuändern, dass sie weniger hoch wären. Doch die Kundin wollte kein abgeändertes Sofa. Schnider’s Möbel veranlasste eine Betreibung und reichte schliesslich Klage ein. Das Bezirksgericht wies die Klage aber vollumfänglich ab. Zudem verpflichtete es die Firma, 2000 Franken Verfahrenskosten und 1000 Franken Entschädigung an die Kundin zu zahlen. Gegenüber dem Beobachter wollte Schnider’s Möbel keine Stellung nehmen.

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