Ja, Sie dürfen sie behalten. Solche Geschenke verpflichten nicht zum Spenden. Rechtlich gesehen gelten sie als unbestellte Zusendungen, die Sie weder aufbewahren, zurückschicken noch bezahlen müssen. Sie können sie gebrauchen, wegwerfen oder auch weiterverschenken.

Die Spendenorganisationen erhoffen sich mit diesen Beilagen mehr Einnahmen. Es ist auch nicht sinnvoll, diese Geschenke zurückzuschicken. Denn das verursacht nur Zusatzkosten und Aufwand für das Hilfswerk. Wenn die Spendenorganisation das Gütesiegel der Stiftung Zewo (Zertifizierungsstelle für gemeinnützige spendensammelnde Organisationen) trägt, können Sie mitteilen, dass Sie künftig keine Geschenke mehr wünschen. Organisationen mit dem Zewo-Gütesiegel sind verpflichtet, solche Wünsche zu respektieren.

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Rechtsratgeber
Merkblatt «Unbestellte Zusendungen»

Wurde Ihnen etwas per Rechnung zugeschickt, das Sie gar nicht bestellt haben? Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Unbestellte Zusendungen», wie sie darauf reagieren und was sie tun sollten, wenn die Ware irrümlich an sie verschickt wurde.

Buchtipp
Obligationenrecht – OR für den Alltag
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