Wenn Sie in einem Restaurant buchen, schliessen Sie einen sogenannten Bewirtungsvertrag ab. Treten Sie von diesem Vertrag zurück, werden Sie schadenersatzpflichtig. Der Wirt kann also verlangen, dass Sie ihm seinen entgangenen Gewinn ersetzen.

Wie hoch dieser entgangene Gewinn allerdings ist, lässt sich bei mündlichen Reservationen kaum berechnen. Deshalb lassen sich viele Wirte auf Anraten des Branchenverbands Gastrosuisse bei grösseren Reservationen die Bestellung samt einer Annullationspauschale vom Gast schriftlich bestätigen.

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Vielleicht gibt es aber noch eine andere Lösung: Könnten Sie sich vorstellen, dem Wirt nochmals eine Chance zu geben? Sprechen Sie ihn auf die schlechte Erfahrung an und machen Sie klar, dass Sie für den Geburtstag Ihrer Mutter eine tadellose Leistung erwarten.