Kein Porto auf dem Paket - muss ich nachzahlen?
Wer Waren übers Internet im Ausland bestellt, muss aufpassen: Post und Zoll kassieren beim Onlineshopping weitere Gebühren, wenn das Porto auf dem Paket nicht ersichtlich ist.
Gewiefte Auslandshopper achten darauf, dass die online gekaufte Ware nicht teurer ist als CHF 62.50. Der Grund: Erst bei höheren Beträgen werden Mehrwertsteuer sowie Zoll- und Postgebühren erhoben.
Beobachter-Leser Marcel Pfister glaubte darum erst an einen Fehler, als er für sein Paket aus Grossbritannien im Wert von 55 Franken fast 20 Franken Mehrwertsteuer und Verzollungsgebühren zahlen musste. Ich melde den Fehler der Post und erhalte das Geld zurück, dachte er – so hatte es früher mehrmals geklappt. In der Regel ist das Problem nämlich, dass die Post das Porto zum Warenwert hinzuzählt, wenn auf dem Paket nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass das Porto im deklarierten Warenwert enthalten ist oder das Päckli versandkostenfrei verschickt wurde.
Doch das ist vorbei. Seit Anfang 2015 ist die Regelung strenger. Wenn der Schweizer Paketempfänger nachweisen kann, dass das Porto im deklarierten Warenwert schon enthalten war, ist zwar eine nachträgliche Korrektur möglich. Gratis ist das aber nur noch, wenn der Absender eine Privatperson ist, sonst kostet das neu 30 Franken – doch das ist oftmals mehr, als an Zoll und Mehrwertsteuern gezahlt werden muss. Damit lohnt es sich nicht mehr, den Betrag zurückzufordern.
Die Post begründet das damit, dass Firmen ihre Sendungen korrekt deklarieren und das Porto ausweisen müssen. Am Ende liegt das Problem aber oftmals beim Schweizer Kunden, der darauf keinen Einfluss nehmen kann und am Ende die Zeche zahlen muss.
Hier könnte jedoch die Digitalisierung beim Zoll Abhilfe schaffen. So soll es in einigen Jahren möglich sein, dass Paketsendungen elektronisch eingelesen werden und dem Zoll dadurch sämtliche Details der Auslandsbestellung offenstehen. Nachdem im Spätsommer 2017 einige verärgerte Meldungen zur Gebührenverrechnung eingegangen sind, hofft auch der Preisüberwacher auf diese Lösung. Er schlägt zudem vor, dass die Mehrwertsteuer auf Auslandspakete nur dann erhoben wird, wenn diese die Grenze von 10 Franken überschreitet. Heute liegt diese bei 5 Franken.
In Marcel Pfisters Fall war der Absender eine englische Firma, und die hatte trotz seinem Hinweis leider den Vermerk «incl. shipping» (inklusive Porto) auf der Zolldeklaration vergessen. Die Post zählte deshalb den Briefmarkenwert von neun Franken zum Warenwert von 55 Franken hinzu – deswegen verlangte die Post auf dem Gesamtwert von 64 Franken Mehrwertsteuern und Zollgebühren, obwohl Marcel Pfister belegen kann, dass er kein Porto gezahlt hat.
«Die Zollverwaltung lässt nichts unversucht, die vielen kleinen Importeure zur Zahlung der Mehrwertsteuer zu zwingen – selbst wenn sie gar nicht geschuldet ist», sagt Marcel Pfister. Auf jeden Fall ist es eine weitere Schikane auf dem ohnehin hürdenreichen Weg, die Hochpreisinsel Schweiz über Direktimporte aus dem Ausland auszutricksen.
Beobachter-Mitglieder erhalten im Merkblatt «Interneteinkauf – Zollabfertigung» eine detaillierte Aufstellung der Zollgebühren, die mit der Post und zahlreichen Spediteuren vereinbart wurden sowie weitere Tipps, wie sie die Kosten bei Onlinekäufen aus dem Ausland tief halten können.
Erstmals veröffentlicht am 01. Juni 2015