Geld zurück, wenn ich abbreche?
Frage: Bei einem Schlankheitsinstitut habe ich ein Abnehmprogramm mit monatlichen Raten gebucht. Nun akzeptiert man meine Kündigung nicht. Zu Recht?
aktualisiert am 30. Dezember 2019 - 10:05 Uhr
Nein, das ist nicht korrekt. Selbstverständlich dürfen Sie kündigen. Bei einem Vertrag mit einem Schlankheitsinstitut handelt es sich rechtlich gesehen um einen Auftrag. Die Dienstleistung besteht in einem individuellen Behandlungsprogramm. Aufträge kann man jederzeit kündigen – so bestimmt es das Obligationenrecht. Falls im Vertrag oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Instituts etwas anderes steht, ist das nichtig.
Wenn Sie das Abnehmprogramm allerdings bereits begonnen haben und es nun abbrechen , handelt es sich gemäss Gesetz um eine Kündigung zur Unzeit. Dann kann das Institut verlangen, dass Sie bereits erbrachte Leistungen zahlen – ebenso einen Schadenersatz. Die Firma müsste den Schaden jedoch nachweisen. Falls Sie noch keine Behandlungstermine haben, schulden Sie dem Institut nichts.
Beobachter-Mitglieder erhalten im Merkblatt «Rechtslage bei Fitnessabos» weitere Tipps, worauf sie beim Abschluss eines Vertrags mit einem Fitnessstudio achten können und was nach Auffassung von Rechtsexperten als «wichtiger Grund» gilt, um vorzeitig aus einem Fitnessvertrag aussteigen zu können.