In einem Basler Quartier herrscht Brief-Chaos
In Basel sorgen nicht zugestellte Briefe für Ärger. Wer wiederholt Post nicht erhält, kann sich wehren. Vier Tipps.
Veröffentlicht am 1. November 2023 - 16:52 Uhr
- Was kann ich tun, wenn der Pöstler wiederholt meine Post gar nicht oder falsch zustellt?
- Ich habe keine Rechnung erhalten, dafür aber eine Mahnung. Muss ich die Mahnkosten tragen?
- Kann man mich ohne Rechnung oder Mahnung betreiben?
- Muss die Post mich entschädigen, wenn ich wegen eines verschollenen Briefs Mahngebühren oder eine Entschädigung für den Betreibungsrückzug zahle?
Magdalena Poysel wohnt in einer betreuten Wohnung im Gellertquartier in Basel. Die 86-Jährige erwartete einen wichtigen Brief: die Testamentseröffnung ihres verstorbenen Ehemanns, die das Erbschaftsamt per Einschreiben verschickt hatte. Beim ersten Zustellversuch war sie nicht in der Wohnung. Über die Post-App löste sie eine erneute Zustellung aus. Doch der Brief kam nicht bis zu ihr.
Es dauerte schliesslich 14 Tage, bis der Brief endlich ankam. In dieser Zeit kontaktierte sie sechsmal die Post, per Telefon und Chat. Jedes Mal wurde ihr eine erneute Zustellung versprochen, erzählt sie dem Beobachter.
Bei der Post hiess es, man habe vergessen, den «Zur Abholung»-Kleber auf dem Brief zu entfernen. Deshalb habe der Kurier den Brief ohne Zustellversuch jedes Mal wieder zurück in die Filiale gebracht. Als Entschuldigung erhielt Poysel einen 60-Franken-Gutschein für den Postshop.
80 falsche Briefe und fast betrieben
Rentnerin Poysel ist mit ihrem Ärger nicht allein. So berichtet auch «20 Minuten» über ein Post-Chaos im Gellertquartier: Ein Anwohner gibt an, er habe etwa 80 falsche Briefe erhalten und sei gerade noch einer Betreibung entgangen.
«Dass im Gellertquartier in Basel gleich mehrmals Fehlzustellungen passiert sind, tut uns sehr leid», sagt Post-Mediensprecher Stefan Dauner. Das Team der verantwortlichen Zustellfiliale werde nun prüfen, wie es dazu kommen konnte. Auch der Post würden ab und an Fehler unterlaufen – sie seien in Einzelfällen nicht gänzlich zu vermeiden.
Was kann ich tun, wenn der Pöstler wiederholt meine Post gar nicht oder falsch zustellt?
Am besten beschweren Sie sich direkt bei der Post über das Online-Kontaktformular und schildern die Umstände. Wenn Sie wiederholt Post nicht erhalten und auch weitere Reklamationen nichts nützen, können Sie sich an die Ombudsstelle der Post (Ombud Postcom) wenden. Für 20 Franken nimmt sie Ihre Beschwerde entgegen und vermittelt zwischen Ihnen und der Post.
Tipp: Sammeln Sie Beweise. Fotografieren Sie die wiederholt falsch zugestellten Briefe in Ihrem Briefkasten und fragen Sie bei Ihren Nachbarn, ob diese ähnliche Erfahrungen machen.
Ich habe keine Rechnung erhalten, dafür aber eine Mahnung. Muss ich die Mahnkosten tragen?
Nein. Abgesehen davon, dass Mahnkosten vertraglich vereinbart sein müssen, müssen Sie auch im Verzug sein. Das sind Sie aber erst, wenn Sie die ursprüngliche Rechnung erhalten haben und die darauf festgehaltene Zahlungsfrist abgelaufen ist. Der Rechnungssteller muss beweisen können, dass Sie die Rechnung auch tatsächlich erhalten haben. Bei normaler Post ist dieser Beweis nicht möglich.
Tipp: Bezahlen Sie die Hauptforderung und bestreiten Sie die Mahnkosten mit einem eingeschriebenen Brief. Stellen Sie klar, dass Sie die Rechnung nie erhalten haben.
Kann man mich ohne Rechnung oder Mahnung betreiben?
Ja. Betrieben werden kann man von jedermann jederzeit, ohne Voraussetzung. Wenn der Pöstler mit dem Zahlungsbefehl vor der Tür steht, können Sie Rechtsvorschlag erheben. Das können Sie direkt bei der Zustellung tun oder spätestens innerhalb von zehn Tagen mit einem Einschreiben ans Betreibungsamt. Damit stoppen Sie die Betreibung erst einmal, und Sie haben Zeit, mit dem Gläubiger Kontakt aufzunehmen und die Sache zu klären.
Tipp: Bitten Sie den Gläubiger, die Betreibung nach der Zahlung zurückzuziehen, damit der Eintrag im Betreibungsregister wieder verschwindet. Wenn nötig, können Sie ihm das Rückzugsschreiben vorbereiten und eine angemessene Entschädigung für den Aufwand anbieten.
Muss die Post mich entschädigen, wenn ich wegen eines verschollenen Briefs Mahngebühren oder eine Entschädigung für den Betreibungsrückzug zahle?
Nein. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen schliesst die Post jegliche Haftung für normale Briefpost aus. Nur bei Einschreiben haftet sie bis zu einem Betrag von 500 Franken, wenn sie die Post falsch zustellt oder verliert – aber nur für den Briefinhalt. Das bringt nicht viel, wenn nur Papier drin ist.
Tipp: Suchen Sie das Gespräch mit der Post. Vielleicht ist sie aus Kulanz bereit, Ihnen entgegenzukommen.
1 Kommentar
Ich habe nirgends bei der Post ein “das Online-Kontaktformular” gefunden. Wenn ich mich einlogge, kann ich nur zu vorgegebenen Anliegen ein Kontaktformular eröffnen. Eines für Reklamationen, z.B. wiederholt nicht zugestellter eingeschriebener Briefe, scheint es nicht zu geben. Wäre gut die Autoring hätte hierzu Links zur Verfügung gestellt.