Zuerst glaubte Patientin Marlies Frutiger* (Name geändert) an einen Fehler. Fr. 1556.30 verlangte Oberarzt B. von ihr als Privathonorar. Zusätzlich zur Rechnung der Universität von 6520 Franken. Und das, obwohl sie nie eine Einwilligungserklärung für eine Privatbehandlung unterschrieben hatte. Privat abrechnen, ohne schriftliche Spuren zu hinterlassen? Das war bis vor kurzem erlaubt am Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich.

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«Ich ging zu den Uni-Zahnärzten, weil ich glaubte, hier werde ich nicht über den Tisch gezogen», sagt Marlies Frutiger. Heute bereue sie das. «Nur weil der Oberarzt zugeschaut hat, wie mir zwei Zahnimplantate in den Kieferknochen geschraubt wurden, erhält er ein Privathonorar.» Das sei doch seltsam.