Nein. Auch wenn Sie es schwarz auf weiss haben, dass der Betrag Ihrem Konto belastet wurde, reicht das nicht. Denn laut Obligationenrecht sind Geldschulden Bringschulden: Sie sind Ihre Verpflichtung erst los, wenn der Gläubiger über das Geld verfügen kann, wenn also der Betrag auf seinem Konto gutgeschrieben wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt tragen Sie das Risiko, dass sich die Zahlung verzögert oder dass sie gar verloren geht.
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Somit ist es jetzt an Ihnen, bei Ihrer Bank eine Nachforschung in Auftrag zu geben. Diese klärt dann entweder intern oder bei der Empfängerbank ab, wo der Betrag gutgeschrieben worden ist, und fordert ihn gegebenenfalls zurück. Die Kosten für die Nachforschung tragen zunächst Sie.