Veröffentlicht am 15. Februar 2021 - 18:01 Uhr
Vorbei die Flasche Wein, keine Gipfeli mehr vom Pharmavertreter beim Besuch in der Praxis. Ärzte dürfen seit einem Jahr grundsätzlich keine Geschenke mehr annehmen. Erlaubt sind sie nur noch, wenn sie einen Zusammenhang mit ihrer medizinischen oder pharmazeutischen Tätigkeit haben – und von «bescheidenem Wert» sind. Also etwa Fachliteratur, Fiebermesser oder Praxisausstattungen, die den Patienten zugutekommen. Erlaubt sind etwa ein Wasserspender oder ein Schaukelpferd für das Wartzimmer. Aber: alles ohne Firmenlogo.
Doch die Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich hat eine grosse Schwäche. In der neuen Bestimmung fehlen die Apotheken. Hier nimmt die Werbung immer groteskere Züge an. Denn die Pharmaindustrie umschifft heute sogar die Verordnung über Arzneimittelwerbung.