Plötzlich steht eine Kiste Merlot vor der Haustür, oder der Pöstler bringt ein Paket voller Gelée-royale-Kapseln. Es kommt immer wieder vor, dass man Sachen erhält, die man nie bestellt hat. Wenn es sich um einen offensichtlichen Irrtum handelt, muss man den Absender kontaktieren und informieren. Wenn nicht, ist man zu nichts verpflichtet.

Wer mit Wein überrascht wird, kann es als Geschenk ansehen: Man darf ihn trinken, verschenken oder in den Abfluss schütten. Eine beiliegende Rechnung darf man dem Schredder verfüttern. 

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