Veröffentlicht am 29. September 2022 - 17:56 Uhr
Nairobi annulliert, Osaka verspätet, Stockholm zusammengelegt: Das Chaos im Flugverkehr ist immens. Dabei ist der Ärger für Passagiere aus der Schweiz besonders gross. Denn das EU-Gesetz aus den 2000er-Jahren wird hierzulande nicht gleich angewendet. Wie kommt das?
Take-off in Richtung Passagierrechte
Am 17. Februar 2005 trat die Verordnung Nr. 261/2004 in Kraft, die sogenannte Fluggastverordnung. Ein Meilenstein für die Passagierrechte: Fluggesellschaften, die einen Flug überbuchten oder ausfallen liessen, mussten fortan eine Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro zahlen, abhängig von der Anzahl Flugkilometer. Wer keine Entschädigung erhielt, konnte sich nun an eine nationale Aufsichtsbehörde wenden.
Die Schweiz hat die Verordnung im Rahmen des Luftverkehrsabkommens mit der EU übernommen. Sie ist seit dem 1. Dezember 2006 Teil unserer Rechtsordnung und auch für Schweizer Gerichte verbindlich. Als Aufsichtsbehörde amtet das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl).