Julia Gubler
Veröffentlicht am 27. Juni 2023 - 15:49 Uhr,
aktualisiert am 28. Dezember 2024 - 00:00 Uhr
Veröffentlicht am 27. Juni 2023 - 15:49 Uhr,
aktualisiert am 28. Dezember 2024 - 00:00 Uhr
Es war ein schöner Plan, den Lea Steiner (Name geändert) hatte: drei Wochen Kitesurfen in Panama. Ihr Board kam zwar am Flughafen an – doch es war unterwegs zerbrochen. Immerhin war ihr Koffer unversehrt geblieben. Was nun? Das sind die Rechte von Reisenden in Sachen Gepäck.
Das Gepäck ist beschädigt
Hier kommt es darauf an, in welchen Ländern man startet und landet. Wenn das zum Beispiel EU-Länder, die USA, Australien, Ägypten oder Indonesien sind, gilt das Montrealer Übereinkommen. Dann haftet grundsätzlich die Airline. Wenn ein Start- oder Zielland das Abkommen nicht unterzeichnet hat, wie etwa die Türkei, die Bahamas, Tunesien oder Thailand, gilt es nicht.
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