Kunden reisen mit in den Konkurs
Rund ein Drittel aller Reisebüros verstösst gegen das Gesetz – ganz ohne Konsequenzen. Das soll der Bundesrat ändern.
Veröffentlicht am 26. Oktober 2017 - 15:40 Uhr,
aktualisiert am 26. Oktober 2017 - 16:24 Uhr
Ferien geplatzt, Geld weg: Das droht Kunden, wenn ihr Reisebüro in Konkurs geht. Dabei schreibt das Pauschalreisegesetz eigentlich vor, dass Reisebüros Kundengelder genau für diesen Fall absichern. Auch der kleinste Anbieter ist dazu verpflichtet, sobald er selber mindestens zwei Dienstleistungen wie etwa Übernachtung und Flug anbietet.
Doch das ist vielen Reisebüros egal. Sie sparen sich die Kosten für einen Garantiefonds lieber. Von den 1475 klassischen Reisebüros in der Schweiz haben 439 keine Kundengeldabsicherung, also fast 30 Prozent. Das zeigen die Zahlen des Reise-Verbandes SRV für 2017. Laut dem Branchenmagazin «Travel Inside» stehen schon zum vierten Mal in diesem Jahr Kunden mit abgesägten Hosen da, weil ein konkursites Reisebüro das Geld nicht sicherstellte.
«Solche Anbieter sind uns ein Dorn im Auge. Sie schaden dem Ruf der seriösen Reisebüros», sagt Walter Kunz, Geschäftsführer des Schweizer Reise-Verbands. Die Situation habe sich zugespitzt: Früher hätten die Reisebüros meist vorgefertigte Pauschalarrangements von Reiseveranstaltern vermittelt – so war das Kundengeld durch diese Firmen abgesichert.
Heute stellen die Reisebüros individuelle Bausteine nach Kundenwunsch zusammen. So werden sie zum direkten Vertragspartner und müssen die Kundengelder absichern. Wenn sie es nicht tun, hängen die Kunden bei finanziellen Schwierigkeiten mit.
Wer über ein Reisebüro mindestens zwei Leistungen bucht, zum Beispiel Flug und Hotel, schliesst einen Vertrag als Pauschalreise ab. Das heisst, dass der Reiseveranstalter bei Problemen der Ansprechpartner ist. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie ihre Rechte aussehen, wenn etwas Unvorhergesehenes den Reiseplan plötzlich durcheinanderwirbelt, sei es durch einen Sturm am Urlaubsort oder weil der Veranstalter selber Änderungen durchführt.
Bis jetzt hatten die Gesetzesbrecher nichts zu befürchten, denn das zahnlose Pauschalreisegesetz sieht keine Sanktionen vor. Doch das soll sich nun ändern: Aufgrund einer Motion hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, mögliche Sanktionen vorzuschlagen. Im Januar finden erste Beratungen mit dem Reise-Verband und den Garantiefonds statt.
Unabhängig davon gilt für Reisefreudige: nur bei Reisebüros buchen, die einem Garantiefonds angeschlossen sind.
Welche Reisebüros Kundengelder absichern, sieht man auf der Website des Reise-Verbands und auf den Seiten der drei Schweizer Garantiefonds:
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