Ab in die Quarantäne
Wer aus bestimmten Gebieten in die Schweiz einreist, muss sich in Quarantäne begeben. Hier erfahren Sie, was gilt.
Veröffentlicht am 9. Oktober 2020 - 14:31 Uhr,
aktualisiert am 4. November 2020 - 11:48 Uhr durch Christian Gmür
Wenn Sie sich sich innert der letzten zehn Tage in einem Staat oder einem Gebiet mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko aufgehalten haben, müssen Sie sich zurück in der Schweiz in Quarantäne begeben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.
In welchen Ländern besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko?
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt eine Liste der Staaten und Gebiete, in denen das Risiko erhöht ist. Da sich die epidemiologische Lage rasch verändert, wird die Liste laufend aktualisiert. Wenn ein Staat darauf aufgeführt ist, zählen grundsätzlich all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete dazu. Ausnahme: Bei den Nachbarstaaten der Schweiz können auch nur einzelne Gebiete speziell aufgeführt werden, wie etwa die Region Île de France in Frankreich.
Wann kommt ein Staat oder ein Gebiet auf diese Risiko-Liste?
Wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- Die Inzidenz, also die Anzahl der Neuansteckungen pro 100’000 Einwohner in den letzten 14 Tagen, ist um mindestens 60 höher als in der Schweiz. Diese Zahl ist nicht auf einzelne Ereignisse oder örtlich eng begrenzte Fälle zurückzuführen.
- Es gibt Hinweise auf ein erhöhtes Übertragungsrisiko, aber die verfügbaren Informationen aus dem betreffenden Staat oder Gebiet erlauben keine verlässliche Einschätzung der Risikolage.
- Es sind in den letzten vier Wochen wiederholt infizierte Personen in die Schweiz eingereist, die sich im betreffenden Staat oder Gebiet aufgehalten haben.
Was bedeutet Quarantänepflicht genau?
Zu Hause bleiben. Konkret: Man muss sich unmittelbar nach der Einreise in die Schweiz auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft – etwa in eine Ferienwohnung oder ein Hotel – begeben. Während der zehntägigen Quarantäne muss man sich ständig dort aufhalten.
Müssen auch Kinder in Quarantäne?
Ja. Auch Kinder, die aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, müssen für 10 Tage in Quarantäne.
Gibt es Ausnahmen von der Quarantänepflicht?
Gewisse Einreisende sind von der Quarantänepflicht befreit, auch wenn sie aus einem Risikogebiet kommen. So zum Beispiel Personen, die beruflich grenzüberschreitende Transporte durchführen oder Personen, die nur zur Durchreise in die Schweiz kommen und direkt in ein anderes Land weiterreisen.
Muss man den Behörden melden, wenn man sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat?
Ja, quarantänepflichtige Personen müssen sich innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Wer sich nicht meldet, riskiert eine Busse von bis zu 10'000 Franken.
Müssen auch Mitbewohner einer Person, die in einem Risikogebiet war, in Quarantäne?
Nicht sofern eine komplette Abgrenzung der quarantänepflichtigen Person möglich ist. Das heisst: Die aus einem Risikoland einreisende Person richtet sich allein in einem Zimmer mit geschlossenen Türen ein, isst dort und hält Abstand von den Mitbewohnern. Idealerweise benutzt sie ein eigenes Badezimmer oder reinigt ansonsten die sanitären Anlagen nach jedem Gebrauch. Geschirr, Gläser, Tassen sowie Handtücher und Bettwäsche teilt sie nicht mit anderen Personen.
Welche Konsequenzen drohen, wenn sich jemand nicht an die Quarantänevorgaben hält?
Wer sich trotz Verpflichtung nicht in Quarantäne begibt, begeht nach dem Schweizer Epidemiengesetz eine Übertretung. Diese kann mit einer Busse von bis zu 10’000 Franken bestraft werden.
Wird kontrolliert, ob jemand zu Hause bleibt?
Ja. Die Kantone überwachen die Einhaltung der Quarantänemassnahmen. Sie überprüfen etwa mittels telefonischen Stichproben oder gar polizeilichen Kontrollen an der Haustür, ob man sich daranhält. Die Kontaktdaten haben sie von den durchgeführten Flugzeug- und Busreisen.
Erhält man weiterhin Lohn, wenn man sich nach einem Auslandaufenthalt in Quarantäne begeben muss?
Der Arbeitgeber muss weiterhin Lohn zahlen, wenn man beruflich in ein Risikogebiet reisen musste oder trotz Quarantäne im Homeoffice arbeiten kann.
Bekommt man Corona-Erwerbsersatz, wenn man wegen der Quarantäne nicht arbeiten kann und vom Arbeitgeber keinen Lohn erhält?
Ja, sofern man die Quarantäne unverschuldet antreten muss. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Reiseziel zum Zeitpunkt der Abreise noch nicht auf der Risikoliste stand und man bei der Abreise auch nicht wissen konnte, dass das Reiseziel auf diese Liste gesetzt wird. Mit anderen Worten: War das Land bereits bei der Ausreise auf der Liste, gibt es weder Erwerbsersatz noch Lohn.
Ist es während der Quarantäne erlaubt, gelegentlich spazieren zu gehen oder Besorgungen zu machen?
Nein, man darf den Haushalt grundsätzlich nicht verlassen. Nur so kann die Übertragungskette unterbrochen werden. Lebensmittel lässt man sich am besten durch einen Lieferdienst, Familienangehörige oder Nachbarn vor die Tür liefern.
Darf man während der Quarantänepflicht zum Arzt gehen, etwa um sich testen zu lassen?
Ja. Dabei sollte man eine Hygienemaske tragen und sich an den Mindestabstand zu anderen Personen halten. Wenn möglich geht die quarantänepflichtige Person nicht mit dem öffentlichen Verkehr, sondern mit dem Auto, Velo, Taxi oder zu Fuss zum Arzt.
Was gilt, wenn man quarantänepflichtig ist, aber keine Symptome hat und einen negativen Test vorweisen kann?
Die Quarantänepflicht gilt weiterhin. Das heisst: Auch bei einem negativen Testergebnis verkürzt sich die zehntägige Dauer der Quarantäne nicht.
Und wenn man nach zehntägiger Quarantäne immer noch keine Symptome hat?
Dann darf man grundsätzlich wieder in die Öffentlichkeit gehen. Es ist jedoch wichtig, den Gesundheitszustand weiterhin zu überwachen, da die ersten Symptome auch erst später auftreten können.
1 Kommentar
Es ist wunderbar wie unsere Regierung doch auf unsere Gesundheit achtet. Hat sie nicht 2018 die Agenda 2030 ratifiziert? Einer der Punkte ist doch etwas gegen den Klimawandel zu tun: Reisen einzuschränken. Wie passend, was Greta nicht schaffte, schafft jetzt das Narrativ-Corona. Wir haben es mit einem Killervirus zu tun. Es ist erstaunlich, wie umsichtig doch unsere Regierung ist - sie schickt jetzt die ganze Welt in Quarantäne - natürlich mit guter Absicht. Ich bin ihr so dankbar.
Ah übrigens - als die Spanische Grippe grasierte: da sind in der Nachbarschaft täglich Tote abtransportiert worden. In unserem Dorf - 1200 Einwohner würde jeden Tag der Todeswagen bis 30 mal am Tag Leichen abholen - ich kenne eine Zeitzeugin. Es ist ja so umsichtig. Übrigens wusstet Ihr, dass es zur Zeit der spanischen Grippe noch kein Antibiotika gab! Die Menschen waren alle halb verhungert - wegen dem Krieg! Aber das war halt in Österreich. Wir sind hier ja in der Schweiz. Aber gestorben wurde wegen Super-Infektionen, das heisst, der Virus bringt uns zum niesen, die Bakterien töten - aber das weiss unsere Regierung ja. Deshalb sei es ihr gedankt, dass sie uns alle einsperrt. Dass das zwangsgebührenfinanzierte Fernsehen uns die Angst liefert und wir unsere Lebensgrundlage - eine funktionierende Wirtschaft an die Wand fahren lassen - weil wir so überzeugt sind, wir haben es mit der spanischen Grippe zu tun.
Ah ich hab vergessen, die WHO ist ja in der Schweiz angesiedelt - sie ist super, sie wird hauptsächlich von den Impfstoffproduzenten finanziert - ist doch super - passt alles zusammen. Dank unserem Heiland Billy Gates gelobt sei sein Name - bekommen wir jetzt einen Impfstoff - der uns den Rest gibt. Sein Busenfreund ist übrigens Tedros - der Chef der WHO. Der konnte es gut mit unserem Heiland Billy, er hat sein Land durchgeimpft - war nicht gegen Corona, aber was anderes - mit Impfschäden natürlich. Ausserdem hat Tedros zwei Epidemien in seinem Land vertuscht und er gehörte zu einer aggressiven kommunistischen Partei bevor er Gesundheitsminister in Äthiopien wurde und bevor die WHO ihn holte, weil seine Freundschaft zum Heiland Billy, garantierte, dass nun die Gelder in der maroden WHO wieder fliessen über Foundations - das sind übrigens Einrichtungen von Superreichen, die Steuern sparen, die gründen eine Foundation und leiten so Steuergelder um, und können dann mit ihrer finanziellen Wirschaftskraft den Kurs der Empfänger bestimmen - ist ein Geschäftsmodell, das hat David Rockefeller erfunden - ist doch genial. Wir sind doch wirklich in guten Händen.
Ist das nicht super, und bei Impfschäden - die gibt es ja Gott sei Dank nicht - wird der Steuerzahler blechen müssen. Pro Fall ca. 2-4 Millionen. Also der Gewinn geht an die Pharmaindustrie - das wird ganz bestimmt den zweiten Roche Tower fertigstellen. Aber die Pharma erhält Haftungsbefreiung, wenn bei (lass mich mal hochrechnen: 10'000 Probanden einer eine Rückenmarksentzündung bekommt, das macht bei 7 Mia Menschen nur 700'000 global, in der Schweiz macht das ja nur 800, aber egal, das sind ja weniger als die positiv getesteten Toten im Jahr 2020 Das kostet uns Steuerzahler dann in etwa: 3'200'000'000.-- aber das ist ja egal, die Zentralbank druckt ja das Geld, sollten die Steuern nicht reichen) Das ist doch schön dass wir für ein behindertes Leben dann aufkommen dürfen, für eine Impfung, die uns gegeben wird - damit wir eben nicht mehr in Quarantäne müssen. Super. Ich bin so froh - dass Tierärzte, Physiker, Malaria-Kenner, Juristen und Gates-Freunde so genau wissen, was uns gut tut!