Nach Ansicht des Beobachters: nein. Allerdings streiten sich die Juristinnen, einen Gerichtsentscheid gibt es nicht. Gebühren sind unserer Meinung nach nur geschuldet, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Nur Vermittler, nicht Veranstalter

Das Reisebüro muss beweisen, dass es die Reise nur vermittelt hat. Wenn ihm dieser Beweis misslingt, ist es Veranstalter geworden und unterliegt dem Pauschalreisegesetz. Darin steht: Wenn der Veranstalter annulliert, muss er dem Kunden «alle von ihm bezahlten Beträge» erstatten. Die Folge: Es darf keine Gebühr abziehen.

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