«Ich habe im Internet eine Wohnung provisorisch reserviert und postwendend eine Buchungsbestätigung erhalten. Gilt so ein Vertrag auch ohne Unterschrift?»
Ja. Ein Klick oder eine mündliche Zusage genügt, um den Vertrag entstehen zu lassen. Deshalb ist es vor allem im Internet sehr wichtig, das Angebot zu prüfen: Wer ist der Vermieter? Wie lauten die allgemeinen Mietbedingungen? Und vor allem ist es wichtig, die eingegebenen Daten vor dem letzten Klick zu kontrollieren.

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«Muss ich das Ferienhaus im Voraus bezahlen?»
Das hängt vom Mietvertrag ab. Massgebend sind die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen sind sehr verbreitet; oft verlangen Vermieter einen Drittel oder die Hälfte bei Vertragsabschluss, den Rest vor Mietbeginn.

«Ich war krank und musste die Wohnung absagen. Darf der Vermieter die volle Miete verlangen, obwohl ich ihm ein Arztzeugnis schickte?»
Ja. Sie schulden den Mietpreis, selbst wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall absagen müssen. Der Schaden lässt sich abwälzen, wenn Sie einen Ersatzmieter anbieten können oder wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben.