Veröffentlicht am 7. Oktober 2024 - 06:00 Uhr
8 Uhr: Pool-Liegen mit Badetüchern besetzen
Normalerweise darf man Pool-Liegen nicht besetzen – vor allem, wenn man sich erst nach Mani- und Pediküre inklusive Klangschalenbehandlung darauf installieren will. Denn die Liegestühle sind dazu da, dass man sie vorübergehend nutzen kann. Ein alleiniges Nutzungsrecht haben Gäste nicht – sie müssen sich die Liegen teilen.
Das Personal darf also Badetücher und sonstigen Hausrat der Besetzer einsammeln, wenn die Liegen länger nicht benutzt werden. Selbstverständlich darf es die persönlichen Sachen der Gäste nicht entsorgen, sondern muss sie ihnen zurückgeben. Wenn Sie sich nur rasch eine Piña Colada holen oder kurz im Pool abkühlen, dürfen Sie das Badetuch selbstverständlich liegen lassen.
10 Uhr: Das Frühstücksbuffet plündern
Den Teller zu überfüllen, ist zwar nicht besonders elegant, aber rechtlich erlaubt. Wer ausserordentlich hungrig ist oder sich für den ganzen Tag sättigen will, darf getrost zuschlagen. Der Anstand gebietet aber, die aufgetürmte Beute aus Eiersalat, Brotscheiben und Salami auch zu essen.