Nicole Müller
Veröffentlicht am 2. April 2025 - 09:35 Uhr
Veröffentlicht am 2. April 2025 - 09:35 Uhr
Ein Geschäft kann nur dann Mahngebühren verlangen, wenn in den Geschäftsbedingungen dafür konkrete Beträge genannt werden.
Bild: Freepik – Illustration: Andrea Klaiber
Warum nicht, denkt sich Colette Kreckelbergh, als sie den Modekatalog «Sieh an!» durchblättert. Sie bestellt zwei Hosen und zwei Jacken für gut 200 Franken. Die Ware kommt Anfang Oktober 2024, aber es sind die falschen Modelle. Kreckelbergh schickt alles zurück, schliesslich hat sie ein Rückgaberecht.
«Das machte mich granatenwütend.»
Colette Kreckelbergh, Kundin
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