• Wer kann ein Schlichtungsverfahren verlangen? Kunden sämtlicher Fernmeldeanbieter können sich an die Ombudsstelle wenden. Cablecom, Orange, Swisscom und Sunrise haben sich zur Mitwirkung am Schlichtungsverfahren verpflichtet, bei den anderen Anbietern ist die Mitwirkung freiwillig.

  • Wann kann ein Schlichtungsverfahren verlangt werden? Der Kunde muss beweisen können, dass er sich beim Anbieter erfolglos beschwert hat oder seine Beschwerde beim Anbieter seit zwölf Wochen hängig ist.

  • Wie wird das Schlichtungsverfahren eingeleitet? Das Schlichtungsbegehren lässt sich online herunterladen oder telefonisch bestellen (Adresse siehe unten). Das Verfahren ist (vorerst noch) kostenlos.

  • Wie wird die Schlichtung durchgeführt? Die Ombudsstelle kann die Verhandlung schriftlich führen oder die Parteien zu einer mündlichen Verhandlung vorladen. Ziel ist eine einvernehmliche Einigung. Entscheidungs- oder Weisungskompetenzen hat die Ombudsstelle jedoch keine.
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Adresse: Ombudscom, Bundesgasse 26, 3011 Bern, Telefon 031 310 11 77, www.ombudscom.ch