Die Ausweiskategorien
Wer unter welchen Voraussetzungen welches Motorrad fahren darf.
Mindestalter | Ausbildung, Prüfungen | |
Kategorie A: Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 ccm sowie Motorräder mit weniger als 125 ccm Hubraum, aber mehr als 11 kW Leistung | ||
Motorleistung: unbeschränkt Hubraum: unbeschränkt Geschwindigkeit: unbeschränkt | 25 Jahre | Theorieprüfung Unterricht: Verkehrskunde 12 Stunden praktische Grundschule |
Motorleistung: max. 25 kW und 0,16 kW/kg [2] Hubraum: unbeschränkt Geschwindigkeit: unbeschränkt | 18 Jahre | praktische Prüfung Theorieprüfung Unterricht: Verkehrskunde 12 Stunden praktische Grundschule |
Motorleistung: max. 25 kW und 0,16 kW/kg [2] Hubraum: unbeschränkt Geschwindigkeit: unbeschränkt | 18 Jahre und Inhaber | praktische Prüfung 6 Stunden praktische Grundschule praktische Prüfung 12 Stunden praktische Grundschule |
18 Jahre und Inhaber | praktische Prüfung Theorieprüfung Unterricht: Verkehrskunde 8 Stunden praktische Grundschule | |
Kategorie A1: Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm | ||
Motorleistung: max. 11 kW Hubraum: 125 ccm Geschwindigkeit: unbeschränkt | 18 Jahre | praktische Prüfung 8 Stunden praktische Grundschule |
Inhaber der Kat. B (Auto) | keine Prüfung | |
Motorleistung: max. 11 kW Hubraum: 50 ccm Geschwindigkeit: unbeschränkt | 16 Jahre | Theorieprüfung Verkehrskunde- 8 Stunden praktische Grundschule |
praktische Prüfung | ||
Kategorie Spezialkategorie M (nur Mofas) | ||
Motorleistung: max. 0,9 kW Hubraum: 50 ccm Geschwindigkeit: 30 km/h | 14 Jahre | nur Theorieprüfung |
[1] Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben.
[2] Mit Erreichen des 25. Altersjahres kann ein Lernfahrausweis für die unbeschränkte Kategorie A beantragt werden.
[3] Ab 18 Jahren dürfen ohne weitere Prüfung alle Motorräder der Unterkategorien A1 gefahren werden.