Nein. Die elektronische Unterschrift wird zwar seit 2005 der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Nach Gesetz gilt dies jedoch nur für die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur, die auf einem Zertifikat eines anerkannten Schweizer Zertifizierungsdienstes beruht.

Solche Zertifikate bieten in der Schweiz erst drei Firmen an: Swisscom Solutions AG, QuoVadis Trustlink Schweiz AG und SwissSign AG. Das Zertifikat der Post fällt nicht darunter, weil die darauf beruhende Unterschrift nicht als qualifizierte elektronische Signatur gilt. Mit der von der Post angebotenen Unterschrift können Sie deshalb auch künftig keine schriftlichen Verträge wie etwa für Leasing oder Konsumkredite gültig abschliessen, weil diese von Hand oder eben mit einer der obengenannten Varianten der qualifizierten elektronischen Unterschrift unterschrieben werden müssen.

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