Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten müssen die Löhne innerhalb ihrer Firma bis Ende Juni 2021 analysieren lassen. Das verlangt das geänderte Gleichstellungsgesetz. Doch das Messinstrument des Bundes ist fragwürdig.

Stellen wir uns ein Unternehmen vor, den Raketenbauer Missile Science. Die Firma floriert, jüngst wurden gleichzeitig eine 50-jährige Physikerin und ein 45-jähriger Physiker eingestellt. Die Physikerin steigt nach einer 15-jährigen Auszeit wieder ins Berufsleben ein, der Physiker hat die letzten 15 Jahre bei der Konkurrenz gearbeitet. Der Geschäftsführer zahlt ihm einen höheren Lohn – denn durch die längere Berufserfahrung sei der Physiker produktiver.

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