Sie haben es gut gemeint, die Männer, die 1889 das Schuld- und Konkursgesetz geschrieben haben. Das System ist einfach: Jede kann jeden betreiben, ohne weiteres, ohne Beweise für die Forderung.

Im Gegenzug können sich Betriebene einfach wehren: «Rechtsvorschlag» ankreuzen auf dem Zahlungsbefehl, fertig. Und schon ist das ganze Verfahren gestoppt, zahlen muss man nichts. Gläubiger, die Geld wollen, müssen zuerst einmal ein Gericht davon überzeugen, dass sie etwas zugute haben.

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