Otto Hostettler
Veröffentlicht am 15. September 2024 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 15. September 2024 - 06:00 Uhr
Adoptierte haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Nämlich dann, wenn sie aufgrund einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme zur Adoption vermittelt wurden und in der neuen Familie Leid erfahren mussten. So entschied das Bundesgericht im Frühling 2023.
Das Bundesamt für Justiz sprach bisher nur Müttern, denen man das Kind weggenommen hatte, das Recht auf eine finanzielle Wiedergutmachung zu. Und es bewilligte nur ihnen – nicht aber den adoptierten Personen – den Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken.
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