Die letzte Aktenvernichtung rief sogar das Bundesamt für Justiz auf den Plan. Es wies die kantonale Aufsichtsbehörde darauf hin, dass die Schwestern des Seraphischen Liebeswerks Solothurn illegal mindestens eine Akte vernichtet hatten.

Seit 2017 ist es verboten, Akten von Fremdplatzierten, Zwangsadoptierten oder ehemaligen Verdingkindern fortzuwerfen. Sie müssen bis mindestens 2027 aufbewahrt werden.

Partnerinhalte