Tiefzinse lassen die Altersrente schmelzen
Die Pensionskassen werden noch knausriger: Sie lassen die Renten weiter schrumpfen. Arbeitnehmer müssen deswegen mit herben Rentenkürzungen von mehreren tausend Franken rechnen.
Veröffentlicht am 14. Februar 2017 - 10:04 Uhr
Nur Optimisten glauben, dass in der Schweiz die Zinsen bald steigen. Die Lebensversicherer Swiss Life, Axa und Helvetia gehören nicht dazu. Sie rechnen kühl.
Dieses Jahr wollen sie auf dem Alterskapital in der zweiten Säule nur gerade den vorgeschriebenen Mindestzins von einem Prozent zahlen – aber auch das nur für den obligatorischen Teil der Sparguthaben. Im Überobligatorium gibt es so wenig wie noch nie: bloss 0,25 Prozent. Falls das Geschäft besser läuft als befürchtet, könnte es am Jahresende allenfalls noch etwas mehr werden.
Klar ist allerdings schon jetzt: Sparguthaben werden 2017 noch schlechter verzinst. Letztes Jahr gewährte Swiss Life im Überobligatorium immerhin noch 1,4 Prozent Zins, Axa 1,25 Prozent und Helvetia 1 Prozent. Im obligatorischen Teil gab es 1,25 Prozent.
Die tiefen Zinsen treffen alle hart. Bei einem versicherten Lohn von 80'000 Franken heisst ein Prozent weniger Zins über 40 Jahre hinweg rund 120'000 Franken weniger Alterskapital, zeigt eine Beispielrechnung der Pensionskassenspezialisten von Weibel, Hess & Partner. Das führt zu einer Rentenkürzung von gut 7200 Franken pro Jahr.
Pensionskasse: Lesehilfe für Ihren PK-Ausweis
Wie genau schauen Sie den Vorsorgeausweis der Pensionskasse (PK) an? Was bedeutet Obligatorium und Überobligatorium? Das müssen Sie wissen.
Die Tiefstzinsen von 0,25 Prozent seien «ein grosses Ärgernis», sagt Doris Bianchi, Fachfrau für Altersvorsorge beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Letztlich würden damit alle Risiken auf die Versicherten abgewälzt. Ihnen bleibe nicht mehr viel. Weniger als den Mindestzins sollte es auch im Überobligatorium nur geben, wenn eine Pensionskasse unterdeckt sei und nicht mehr alle Verpflichtungen erfüllen könne, so Bianchi.
«Die Situation ist heikel. Das Vollversicherungsmodell stösst an Grenzen», bestätigt auch Pensionsversicherungsexperte Roger Baumann von der St. Galler Anlageberatungsfirma C-alm. Für ihn ist aber nicht nur der tiefe Zins ein Problem, sondern auch der hohe Umwandlungssatz, also der Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten jährlich ausbezahlt wird. «Ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent für den gesetzlichen Teil der zweiten Säule ist nur gerechtfertigt, wenn die Pensionskasse lebenslang eine Rendite von 4,6 Prozent erwirtschaften kann.»
Dazu komme der gesetzlich vorgeschriebene Mindestzins von aktuell einem Prozent. Gemäss C-alm erwirtschaften die Pensionskassen mit einer durchschnittlichen Anlagestrategie derzeit aber bloss eine Rendite von 0,7 Prozent. Die Rechnung könne daher nicht mehr aufgehen.
Arbeitnehmende zahlen jahrelang in die Pensionskasse (zweite Säule) der Arbeitgeberin ein, bei einem Stellenwechsel manchmal sogar in mehrere. Der Beobachter bietet seinen Mitgliedern mit Hilfe von Merkblättern und Vorlagen eine optimale Entscheidungsgrundlage. Etwa zu den Fragen, ob sich ein Einkauf in die Pensionskasse lohnt oder wie ein Budgetplan hilft, um Einkünfte und Ausgaben im Pensionsalter im Griff zu haben.
- 1Diese Beiträge zahlen Sie an die Pensionskasse
- 2Wann lohnt sich der Einkauf in die Pensionskasse?
- 3Pensionierung: Kapital oder Rente – was ist günstiger?
- 4Der flexible Altersrücktritt in der Pensionskasse
- 5Vorzeitig pensionieren: Das gilt!
- 6Budgetplan: Stellen Sie Ihre Finanzen mithilfe unserer Vorlage zusammen
Ein weiterer Punkt sind für Baumann die rigiden Vorschriften für Vollversicherer (siehe «Glossar: Was heisst was bei den Pensionskassen?»). Sie lassen keine aggressive Anlagestrategie zu – doch anders sei die geforderte Rendite derzeit nicht zu erwirtschaften.
Baumann kritisiert aber auch die Vollversicherer. Sie hätten bis vor kurzem noch damit geworben, dass sie höhere Leistungen gewähren als autonome Pensionskassen. Das sei «dreist» und «unerhört» gewesen.
Ein Vergleich von Weibel, Hess & Partner zeigt denn auch: Vollversicherungen schnitten zwischen 2011 und 2015 mehrheitlich schlechter ab als halbautonome Vorsorgeeinrichtungen.
Bei den teilautonomen Einrichtungen schwang Profond mit 2,8 Prozent Zins obenaus, vor Groupe Mutuel (2,75) und Asga (2,7). Bei den Vollversicherungen schaute weniger heraus. Die Nase vorn hatte Swiss Life mit 1,94 Prozent, gefolgt von Allianz Suisse (1,93) und Basler (1,9).
Öffentliche und private Kassen gewährten 2014 knapp 0,5 bis gut 5 Prozent Zins. 2015 waren die Unterschiede geringer: knapp 1 bis gut 2,5 Prozent. Privatrechtliche Kassen verzinsten im Mittel zu 2,06 Prozent, öffentlich-rechtliche zu 1,79, hat Swisscanto erfasst.
Die schlechte Rendite ist aber nur das eine. Denn nicht nur die Zinsen zeigen nach unten, auch der Umwandlungssatz sinkt. Sogenannte umhüllende Pensionskassen – sie verwenden einen einheitlichen Umwandlungssatz für Obligatorium und Überobligatorium – arbeiten mit einem Umwandlungssatz von durchschnittlich 6,13 Prozent. Das Maximum betrug letztes Jahr 7,2 Prozent, der Tiefstwert 4,3 Prozent. Bei den Vollversicherern sinken die Umwandlungssätze im Überobligatorium auf breiter Front. Die Axa liegt da für dieses Jahr mit 5,174 Prozent am tiefsten.
Diese Kürzungen treffen alle Versicherten. Bei einer guten Kasse gibt es bei einem Umwandlungssatz von 7,2 Prozent für 100'000 Franken Sparkapital 7200 Franken Rente pro Jahr, bei einer Kasse, die mit 4,3 Prozent rechnet, dagegen nur 4300 Franken. Derart grosse Unterschiede bergen sozialen Sprengstoff und behindern zunehmend auch die berufliche Mobilität. Vor allem ältere Arbeitnehmer, die eine Rentenkürzung um 30 und mehr Prozent hinnehmen müssten, überlegen sich zweimal, ob sie den Job wechseln.
Trotz Tiefstzinsen hat hingegen das Modell der Vollversicherer bisher profitabel funktioniert. Sie verdienen gutes Geld mit ihren Sammelstiftungen. Seit 2006 strichen sie im Schnitt 500 Millionen Franken pro Jahr ein. Gewinne, die auf Kosten der Versicherten gingen.
Glossar: Was heisst was bei den Pensionskassen?
Umwandlungssatz
Er bestimmt die Höhe der jährlichen Pensionskassenrente auf der Basis des angesparten Alterskapitals. Bei 100'000 Franken Kapital ergibt ein Umwandlungssatz von 6 Prozent 6000 Franken Jahresrente, 5 Prozent ergeben 5000 Franken. Wie hoch der Umwandlungssatz im Obligatorium ist, bestimmt der Gesetzgeber. Derzeit beträgt der Umwandlungssatz für das Geld im Obligatorium für 65-jährige Männer und 64-jährige Frauen mindestens 6,8 Prozent. Die Altersreform 2020 will den Umwandlungssatz von 2019 bis 2022 in vier Schritten auf 6 Prozent senken.
Obligatorium
Die Pensionskassen müssen bei Löhnen unter 84'600 Franken gesetzliche Leistungen einhalten. Die Einzahlungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in die Pensionskassen werden derzeit mit mindestens 1 Prozent pro Jahr verzinst.
Überobligatorium
Einkommen über 84'600 Franken fallen nicht unter die gesetzlichen Bestimmungen, können aber in den meisten Kassen trotzdem versichert werden und gelten als überobligatorisch. Der Umwandlungssatz darf hier tiefer sein.
Technischer Zins
Damit berechnet die Pensionskasse, wie hoch die Rendite auf dem Rentenkapital künftig sein wird. Ein tiefer technischer Zins bedeutet tiefe Zinsen und Zinseszinsen und daher meist eine tiefere Rente.
Versicherter Lohn
Ein Jahreseinkommen zwischen 21'150 und 84'600 Franken ist obligatorisch versichert. Nach Abzug der bei der AHV versicherten Lohnanteile ergibt das einen versicherten Lohn von maximal 59'925 Franken, minimal sind es 3525 Franken.
Deckungsgrad
Er zeigt das Verhältnis zwischen dem Vermögen und den Verpflichtungen der Kasse. Bei über 100 Prozent verfügt sie über Wertschwankungsreserven.
Vollversicherung
Die Vollversicherung deckt sämtliche Risiken wie Tod, Invalidität und Langlebigkeit sowie das Anlagerisiko. Lebensversicherer wie Swiss Life, Axa und Helvetia sind hier wichtige Player. Ihre Vollversicherungen dürfen nie in Unterdeckung sein, deshalb verfolgen sie eine sehr vorsichtige Anlagepolitik. Das bedeutet tiefe Zinsen. Derzeit sind rund 1,8 Millionen aktiv Versicherte und knapp 250'000 Rentner einer Vorsorgeeinrichtung der Lebensversicherer angeschlossen.
Teilautonome Einrichtungen
Die teilautonomen Gemeinschafts- und Sammeleinrichtungen verwalten die Alterskapitalien meist selbst. Risiken lassen sie teils auswärts rückversichern. Vorübergehende Unterdeckung ist erlaubt. Deckungslücken tragen die angeschlossenen Betriebe, die Versicherten oder bei staatlichen Kassen auch mal die Steuerzahler.
1 Kommentar