Auf Whatsapp vor Blitzern warnen
In einer Gruppe warnen wir einander vor Radarfallen in der Region. Jetzt sind es schon über 100 Leute. Ist das problematisch?
Veröffentlicht am 16. Oktober 2024 - 06:00 Uhr
Ja, das gibt definitiv Probleme, falls die Behörden von diesem Radarwarndienst Wind bekommen. Denn der Gesetzgeber kennt da kein Pardon.
Zunächst einmal ist es in der Schweiz verboten, Radarwarngeräte sowie Navigationsgeräte mit integrierten Radarwarndiensten anzubieten, zu kaufen oder zu benützen. Wer in flagranti erwischt wird, muss mit der Beschlagnahmung des Geräts sowie einer Busse von – theoretisch – bis zu 10’000 Franken rechnen.
Dieselbe Strafandrohung gilt für Personen, die öffentlich vor Verkehrskontrollen warnen oder – zum Beispiel via SMS – entsprechende kostenpflichtige Dienstleistungen anbieten. Öffentlich im Sinne dieser Bestimmung ist eine Gruppe, sobald Personen dabei sind, die nicht mehr zum engen Freundes- oder Familienkreis gehören. Das dürfte bei Ihrer Whatsapp-Gruppe mittlerweile der Fall sein.
Wenn Sie diesen Warndienst trotzdem weiterbetreiben, riskieren alle Teilnehmenden, die Radar- oder andere Verkehrskontrollen melden, eine saftige Busse.
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