Veröffentlicht am 20. November 2023 - 06:00 Uhr
«Und hier bitte noch unterschreiben», sagt der Pöstler an der Haustür und hält das Tablet hin. Die Kundin zieht mit dem Finger einen Strich von links oben nach rechts unten. Mit einer «Unterschrift» hat das rein gar nichts zu tun. Es ist einfach ein Strich. Der Pöstler nickt trotzdem zufrieden, übergibt das eingeschriebene Paket und eilt weiter zur nächsten Tür.
Ein Strich als Unterschrift mag ein Extremfall sein. Doch das Gekritzel, das wir mit dem Finger auf dem schwankenden, vom Pöstler hingehaltenen Display bewerkstelligen, hat meist mit unserer echten Signatur kaum Ähnlichkeit. Ist eine solche Unterschrift überhaupt gültig?
Die Antwort lautet: Ja, sie gilt. Juristisch gesehen, ist das Entgegennehmen einer Postsendung eine formfreie Rechtshandlung. Will heissen: Wer möchte, kann auch mit einem Smiley unterschreiben. Oder mit einem X oder einer beliebigen Buchstabenkombination. Man tut damit nichts Illegales, es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, wie eine Unterschrift auszusehen hat.