«Man kann sie nicht präventiv wegsperren»
Wie geht die Polizei damit um, wenn ihr Drohungen gemeldet werden? Sarah Rudin und Markus Lüchinger vom Bedrohungsmanagement Basel-Landschaft erzählen.
Veröffentlicht am 11. Februar 2021 - 10:12 Uhr
Beobachter: Frau Rudin, Herr Lüchinger, wann soll ich zur Polizei gehen, wenn ich bedroht werde?
Sarah Rudin: Rechtlich gesehen kann eine Drohung dann zur Anzeige gebracht werden, wenn sich eine Person in Angst und Schrecken versetzt fühlt. Also zum Beispiel bei einer konkreten, plausiblen Todesdrohung.
Wird es nicht noch gefährlicher für mich, wenn ich das der Polizei melde?
Markus Lüchinger: Man kann sich durch die Polizei diskret beraten lassen. Erst wenn Anzeige erstattet wird, wird die angeschuldigte Person vernommen. Man kann sich aber auch zuerst an die Opferberatung wenden. Auch sie arbeitet diskret und ist der Schweigepflicht unterstellt.
Giesst die Polizei nicht Öl ins Feuer, wenn sie einen Bedroher kontaktiert?
Rudin: Wir überlegen uns sehr genau, ob, wie und wann wir den potenziellen Gefährder kontaktieren. Erste Priorität hat der Schutz der bedrohten Person.
Welche Fälle landen bei Ihnen?
Lüchinger: Bei der häuslichen Gewalt ist die Gefahr, dass es zu Taten kommt, oft latent erhöht bis hoch – vor allem wenn Wut, Hass und patriarchale Ideologien im Spiel sind. Hohe Fallzahlen haben wir auch bei Drohungen gegen Behörden, Politikerinnen und Institutionen. Radikalismus und Terrorismus gibt es bei uns wenig. Wir eröffnen einen Fall aber nur und klären dann weiter ab, wenn die Analyse der Hinweise auf ein latentes Gewaltpotenzial deutet.
Was sind die grössten Herausforderungen für Sie?
Lüchinger: Das Spannungsfeld zwischen den Persönlichkeitsrechten der Gefährder und der Sicherheit der Bevölkerung. Ein Rechtsstaat soll Zwangsmassnahmen nur sehr zurückhaltend und als letztes Mittel ausüben. Das heisst, dass viele Personen mit einem latenten Gewaltrisiko bei uns in Freiheit leben. Man kann sie nicht präventiv wegsperren, wie es in Diktaturen passiert. Eine absolute Sicherheit können wir also nicht garantieren.
Rudin: Nehmen wir das Beispiel von Querulanten, die Behördenmitarbeiter bedrohen. Die Gefahr, dass sie ihre Drohung umsetzen, ist tendenziell eher gering. Die bedrohten Personen leiden allerdings sehr und erwarten, dass wir einschreiten. Oft kommen wir aber zum Schluss, dass die Ausführungsgefahr gering ist und wir deshalb nicht eingreifen können. Das braucht viel Erklärungsarbeit bei den potenziell Gefährdeten.
Das Bedrohungsmanagement im Kanton Basel-Landschaft gibt es seit gut sechs Jahren. Was ist Ihr Fazit?
Lüchinger: Bedrohungsmanagement braucht eine enge Zusammenarbeit von Fachstellen, Behörden, Staatsanwaltschaft und Polizei – teils über Jahre. In Kantonen, die dafür nur geringe Ressourcen zur Verfügung stellen, sind die Mitarbeitenden stark und konstant belastet. Damit das Bedrohungsmanagement die erhoffte Wirkung hat, müsste das verbessert werden.
Zu den Personen
Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, verlieren juristische Laien schnell den Überblick, welche Behörden und gerichtliche Instanzen für ihren Fall zuständig sind. Beobachter-Mitglieder erhalten hierzu einen praktischen Überblick und erfahren ausserdem, woran man allgemein denken sollte, bevor man sich auf einen Rechtsstreit einlässt.
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2 Kommentare
KEIN Psychiater,-PsychologeIn, kann mit Bestimmtheit sagen, dass es - ausgerechnet bei Gewalttätern, Sexualstraftätern - NIE wieder zu Wiederholungstaten und damit zu weiteren und Wiederholungs-OPFERN kommt, kommen kann!!!
1. Abartige Sexualstraftaten, Gewalttaten, solche Fantasien, entstehen in einem Teilbereich des Hirns von Menschen!
Dieser Teil kann NICHT operativ entfernt werden!
Deshalb ist die Gefahr von Wiederholungsstraftaten absolut gegeben und gross (Pädophilie)!
Deshalb muss von Gesetzes wegen, unbedingt und unabdingbar - endlich ganzheitlich und indiskutabel - für das WOHL und die Sicherheit der OPFER gehandelt werden = gegen die Täter und zur Absicherung vor Wiederholungstaten!!
OPFER sind "lebenslang traumatisiert"!
Täter gehören "lebenslang" hinter Gitter!
KEINE Möglichkeit geben für Wiederholungs-OPFER!
Das Traurigste am ganzen Thema ist; bis endlich gehandelt wird ist es oft leider schon zu spät (bei aller Liebe, was Personalmangel usw betrifft). Es gibt ein Bsp. in Bülach: Da gibt es jemand, von dem alle- eigentlich- zuständigen Stellen wissen.... seit Jahren Bescheid wissen, doch nichts wird getan!!! Viele der oben genannten Faktoren treffen auf diese Person zu und es ist allgemein bekannt, dass eben diese Person eine "kurze Leitung" hat. Mehrere Anzeigen wurden auch von diversen Personen bei der Polizei (Kapo wie Stpo) gemacht. Ich selbst habe auf dem einten Posten gesehen wie viel zum damaligen Zeitpunkt hängig war gegen diese Person. Ich selbst habe über 15Jahre an diesem Ort gewohnt und hautnah mitbekommen, wie "Duckmäuschen" gespielt wurde- und ganz sicher immer noch gespielt wird!
Wie kann man von den Opfern erwarten, dass sie so etwas (spitalreif schlagen war noch das geringste Übel ...) melden, wenn einfach Jahrzehnte lang nicht's getan wird....?