Er müsse in Deutschland vor Gericht erscheinen, forderte der Mann am Telefon, und in einem Strafprozess als Zeuge aussagen. Es gehe um ein schwerwiegendes Delikt. Der Anruf kam direkt von einer deutschen Gerichtsbehörde, ohne jede Vorankündigung.

Moritz Meier* war völlig überrumpelt. Die Befragung sollte bereits in zwei Tagen stattfinden, der Weg zum Gericht war weit und zeitaufwendig. Und da waren auch noch die Reise- und Übernachtungskosten. Wer würde dafür aufkommen? Er sprach mit seinem Chef, doch der wollte ihm so kurzfristig nicht freigeben. Sein Rückruf ans deutsche Gericht endete harsch, erzählt Meier. «Abführen und büssen» werde man ihn, wenn er nicht erscheine.

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Es gilt internationale Rechtshilfe

Das ist nichts als eine leere Drohung, wie Meier beim Beratungszentrum des Beobachters erfährt. Denn die Rechtslage ist hier eindeutig: Jeder Staat muss in juristischen Belangen die Souveränität anderer Staaten beachten. Damit enden auch die Befugnisse ausländischer Gerichte an der Schweizer Grenze. Wer wie Moritz Meier von einer ausländischen Behörde eine Vorladung entgegennimmt, ist nicht verpflichtet, ihr Folge zu leisten.

Wenn das deutsche Gericht eine Aussage von Meier will, dann muss es den offiziellen Weg beschreiten. Das heisst, es muss bei den hiesigen Justizbehörden Rechtshilfe beantragen. Diese handeln dann anstelle der deutschen Behörden. Mit anderen Worten: Sie nehmen die gewünschte Amtshandlung vor und übermitteln das Ergebnis nach Deutschland.

Dank der internationalen Rechtshilfe können sich Staaten bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität gegenseitig unterstützen. So können die Behörden eines Landes für einen anderen Staat Vorladungen, Urteile und andere Gerichtsakten zustellen. Zudem können sie für ausländische Behörden Zeugen und Beschuldigte befragen, Beweis- und Schriftstücke sicherstellen und herausgeben oder Hausdurchsuchungen durchführen. Die Schweiz darf die Rechtshilfe nur dann ablehnen, wenn die vom Ausland verlangte Amtshandlung nach Schweizer Recht unzulässig ist.

Und wer bezahlt die Spesen?

Wer an seinem Wohnsitz ordnungsgemäss von der zuständigen Schweizer Behörde vorgeladen wird, hat keine Wahl. Er muss zum Termin erscheinen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Angestellten für die gerichtliche Befragung freizugeben. Und die Auslagen, etwa die Reisekosten, kann sich der geladene Zeuge vom Staat vergüten lassen. Je nach Situation kann man sich in der Befragung dann aber auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen (siehe unten «In diesen Fällen kann man ein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen»).

Moritz Meier hat deshalb zu Recht nichts unternommen. Er ist nicht nach Deutschland gereist und wurde bis heute auch nicht via Rechtshilfeweg vorgeladen. Selbstverständlich hat man ihn auch weder «abgeführt» noch «gebüsst».

*Name geändert

In diesen Fällen kann man ein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen

  • Aufgrund persönlicher Beziehung zum Beschuldigten:
    In der Regel zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern und im Konkubinat, bei gemeinsamen Kindern, zwischen Verwandten oder Verschwägerten in gerader Linie, Geschwistern und Stiefgeschwistern sowie deren Ehegatten, und Pflegeeltern, Pflegekindern und Pflegegeschwistern.

  • Zum eigenen Schutz oder zum Schutz Nahestehender:
    Niemand muss sich selbst oder eine Person, die ihm nahesteht, belasten oder einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben aussetzen. Kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, wenn die Behörden eine solche Gefahr mit Schutzmassnahmen abwenden können.

  • Aufgrund eines Amts- oder Berufsgeheimnisses:
    Zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte oder Psychologen können Zeugnis verweigern.

Wichtig: Die Behörde muss den Zeugen auf sein Zeugnisverweigerungsrecht aufmerksam machen. Tut sie das nicht und beruft sich der Zeuge nachträglich darauf, ist die Einvernahme nicht verwertbar.

Rechtsratgeber
Mehr zu Strafprozessordnung

Wer beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, sollte sich unweigerlich mit der Schweizer Strafprozessordnung vertraut machen. Der Beobachter erklärt Mitgliedern nicht nur diverse Fachbegriffe der Gerichtssprache, sondern bietet auch eine Checkliste zu Punkten an, die man generell beachten sollte, um in der Strafuntersuchung nicht unter die Räder zu kommen.