Norina Meyer
Veröffentlicht am 15. August 2024 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 15. August 2024 - 06:00 Uhr
Dashcam am Töffli, Kamera am Hauseingang, Überwachung beim Einkaufen – wer Menschen so filmt, dass man sie auf den Aufnahmen identifizieren kann, bearbeitet Personendaten.
Die Folge: Es gilt das Datenschutzgesetz. Wer sich nicht an die Regeln hält, verletzt die Persönlichkeit der Betroffenen und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Ob eine Kamera datenschutzkonform ist oder nicht, lässt sich mit der folgenden Checkliste abschätzen.
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Wo ist die Kamera installiert?
Achten Sie darauf, wo die Kamera hinzeigt. Wenn sie etwa an einer Hausecke installiert ist, darf sich der Aufnahmebereich wirklich nur auf das eigene Grundstück beschränken. Trottoir und Nachbars Garten sind tabu.