Wie wärs, auf der Strasse einmal so richtig auszurasten, den inneren Wutbürger rauszulassen und einen Wildfremden mit «eelände Lööli» anzuschreien?

Moral hin oder her, fest steht: Das tut man besser nicht im Kanton Aargau. Denn dort untersuchen die Behörden die Beschimpfung, ohne dass das Opfer einen Vorschuss zahlen muss (siehe Tabelle unten). Das Risiko, dass aus dem angehängten «Lööli» auch tatsächlich ein Strafbefehl wird, ist also grösser.

Partnerinhalte
 
 
 
 

In diesen Kantonen ist die Hürde höher

Man rastet deshalb besser in einem anderen Kanton aus – etwa Thurgau, Zug, Uri, Glarus oder Zürich. Da verlangen Staatsanwaltschaften einen Vorschuss von der beschimpften Person, wie an den meisten Orten.